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Anregung einer Beratung

Den Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Betreuers kann der Betroffene selbst oder jede andere Person (Angehörige, Ärzte, Nachbarn usw.) stellen.

Auch Behörden können dem Gericht Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers notwendig machen.  

Die Betreuung ist an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht anzuregen.