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Anregung einer Beratung Den Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Betreuers kann der Betroffene selbst oder jede andere Person (Angehörige, Ärzte, Nachbarn usw. ) stellen.
Auch Behörden können dem Gericht Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers notwendig machen.
Die Betreuung ist an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht anzuregen.