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Auswahl des Betreuers

Grundsätzlich sind die Wünsche der betroffenen Person bei der Auswahl des Betreuers zu berücksichtigen.

In der Regel wird eine ehrenamtliche Betreuungsperson aus dem sozialen Umfeld (z.B. Familienangehörige, Freunde) zum Betreuer bestellt, wenn dies dem Wunsch des Betroffenen entspricht und die Person geeignet ist, die Aufgabe zu übernehmen.

Je nach Regelungsbedarf kommen aber auch andere ehrenamtliche Betreuer, Vereinsbetreuer oder selbständige Berufsbetreuer in Frage.