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Aufgaben des Betreuers

Der Betreuer vertritt die betroffene Person in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen.

Er ist gesetzlich verpflichtet, einen persönlichen Kontakt zum Betroffenen zu halten und dessen Wünsche und den Willen zu beachten. Wichtige Entscheidungen soll der Betreuer, soweit möglich, mit dem Betroffenen besprechen. Alle Entscheidungen sind grundsätzlich zum Wohl des Betroffenen zu treffen!

Maßnahmen, die in besonderem Maße einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellen, muss er sich betreuungsgerichtlich genehmigen lassen. Dazu gehören zum Beispiel die Kündigung von Wohnraum, risikoreiche Heilbehandlungen und freiheitsentziehende Maßnahmen.

Über seine Tätigkeit muss der Betreuer in regelmäßigen Abständen Rechenschaft bei Gericht ablegen.