Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 29.12.2020
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat heute eine neue Allgemeinverfügungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) erlassen.
Da der Kreis am 27.12. eine Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten hat, gilt ein Betretungsverbot von nicht direkt für den Schulbetrieb notwendige Personengruppen an allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen und sowie eine Verpflichtung für Erwachsene zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Kindertagesstätten.
Kreis Schleswig-Flensburg
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