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Corona-Situation: Eine neue Allgemeinverfügung erlassen und eine weitere verlängert

Sehr geehrte Einwohner*innen,

vom 11.01.2021 bis einschließlich zum 15.03.2021 gilt im Kreis Schleswig-Flensburg die neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier: https://bit.ly/39jOWaE

Darin wird geregelt, dass ab einer Inzidenz von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner Erwachsene zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Kindertagesstätten verpflichtet sind. Diese Verpflichtung wird aufgehoben, wenn der Inzidenzwert von 70 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Des Weiteren wurde die Allgemeinverfügung zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets bis zum 31.01.2021 verlängert.

Diese Allgemeinverfügung finden Sie wiederum hier: https://bit.ly/3q9wWXs

Bleiben Sie weiterhin gesund und halten Sie gut durch!