Corona-Krise: Hinweise zur Schülerbeförderung ab dem 6. Mai
Am Mittwoch, dem 6. Mai, geht die Schule für Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen der Grundschulen und der sechsten Klassen an den Gymnasien wieder los. Da Schulunterricht und Busbeförderung eng miteinander zusammenhängen, hat der Kreis in dieser Woche alle Schulträger im Kreisgebiet angeschrieben und über die Situation aus Sicht der Busunternehmen informiert.
Obwohl aufgrund der momentan geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die den ÖPNV nutzen werden, derzeit nicht mit Kapazitätsengpässen gerechnet werden muss, ist es notwendig, dass die Schulträger sich wegen ihrer angepassten Unterrichtskonzepte mit dem Kreis und den Beförderungsunternehmen direkt austauschen, damit keine Schülerin und kein Schüler an der Bushaltestelle stehen bleibt oder zu Fuß gehen muss. Dieser Austausch ist aufgrund anderer Anforderungen auch für die Behindertenbeförderungen notwendig.
Alle Linien fahren seit dem 20.04.2020 genauso wie an normalen Schultagen. Ab jetzt wird es umso wichtiger, die notwendigen und empfohlenen Hygienemaßnahmen auch in den Bussen einzuhalten sowie zwingend erforderlich, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. „Die Eltern müssen ihren Kindern eine Mund-Nasen-Maske für den Bus mitgeben. Das können Einwegmasken oder sogenannte Alltagsmasken sein.“, erläutert Heiko Hecht, Leiter des ÖPNV-Betriebes des Kreises.
„Ich appelliere an alle Eltern, ihren Kindern mit auf den Weg zu geben, den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern zu wahren, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Abstand halten fällt aus unterschiedlichen Gründen nicht immer leicht, trotzdem sollten sich alle an die Abstandsregelungen halten, wenn es möglich ist.“, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.
Zum Schutz der Fahrer*innen bleiben die Fahrbereiche weiterhin deutlich sichtbar bis zur zweiten Sitzreihe gesperrt. Der vordere Eingang steht nicht zur Verfügung. Die Schülerkarten gelten unverändert, andere Fahrkarten sind derzeit nur im Vorverkauf zu erwerben, eine Fahrkartenpflicht besteht trotzdem.
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