Kreis erlässt zwei neue Allgemeinverfügungen
Schleswig (Freitag, 19.02.2021) – Der Kreis hat heute zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen:
1. Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg: Die Allgemeinverfügung wurde neu gefasst. Sie gilt bereits ab morgen, 20.02.2021, bis einschließlich Sonntag, den 28.02.2021. Eine Verlängerung ist möglich. In der Anlage sind die Bereiche aufgeführt, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Neu aufgenommen ist der Bereich Holm in Schleswig.
2. Allgemeinverfügung über Einschränkungen in den Bereichen Bildung und Kindertagesstätten: Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem, dass der Schulbetrieb über den 21.02. hinaus in Form von Distanz-Unterricht stattfindet. Das bisherige Notbetreuungsangebot bleibt bestehen. Im Bereich der Kindertagesstätten bleiben die Regelungen zur Kindernotbetreuung weiterhin bis zum 28.02. bestehen. Außerdem regelt sie außerschulische Bildungsangebote, die zurzeit auch weiterhin nicht in Präsenzform durchgeführt werden können. Die Allgemeinverfügung gilt auch bereits ab morgen, 20.02.2021, bis einschließlich Sonntag, den 28.02.2021. Eine Verlängerung ist möglich.
Alle Informationen zum Corona-Virus und die Allgemeinverfügungen stehen unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zur Verfügung.
KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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