Corona-Virus: Allgemeinverfügungen des Kreises
Der Kreis hat heute zwei Allgemeinverfügungen neben der Allgemeinverfügung zu Kita- und Schulöffnungen erlassen:
1. Verlängerung der Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen und anderen Angeboten der Daseinsvorsorge: Der Kreis Schleswig-Flensburg hat seine Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen in z.B. Pflegeheimen verlängert. Diese regelt unter anderem das Testmanagement von Personal und Besucher*innen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 08.03.2021, 0:00 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 14.03.2021 außer Kraft. Eine Verlängerung ist möglich.
2. Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg über Regelungen zum Einkauf und Verhalten auf Spielplätzen: Der Kreis Schleswig-Flensburg hat seine Allgemeinverfügung über Regelungen zum Einkauf und Verhalten auf Spielplätzen verlängert: Das Einkaufen im Einzelhandel oder auf Wochenmärkten ist dann weiterhin nur noch für 1 Person pro Haushalt erlaubt. Ausnahmen bestehen bei Personen, die durch eine Assistenz begleitet werden müssen oder in den Fällen, in denen Kinder keine andere Betreuung erhalten können. Auf Spielplätzen müssen auch Kinder ab 6 Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Regelung zur Abholung von Speisen nur mit Termin bleibt in Kraft, beim Einzelhandel wird die Vorbestellung durch die beabsichtigte neue Regelung in der Landesverordnung (click-and-meet oder Öffnung) ersetzt. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 08.03.2021 bis zum 14.03.2021.
Alle Informationen zum Corona-Virus stehen unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zur Verfügung.
KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de