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Vögel - Schutz und Vergrämungsmöglichkeiten

Durch einige geschützte Tierarten wie zum Beispiel die Saatkrähe, fühlen sich Menschen belästigt oder insbesondere in landwirtschaftlicher Hinsicht geschädigt, da diese Tiere in großer Anzahl pulkartig oder in Kolonien auftauchen.

Bei zu erwartenden erheblichen landwirtschaftlichen Schäden kann die Untere Naturschutzbehörde außerhalb der Brutzeit (01.08. – 20.02.) in eng beschränktem Umfang auf Antrag eine Fang- bzw. Abschussgenehmigung erteilen.

Während der Brutzeit ist die Obere Naturschutzbehörde in Kiel zuständig (Kontakt: Landesamt für Natur und Umwelt, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, Telefon 04347/ 704 359, Herr Rüdiger Albrecht, Email: ralbrecht@lanu.landsh.de).

Fühlen sich Menschen in Siedlungsgebieten durch zum Beispiel den Lärm der Koloniebrüter belästigt, dann fällt das ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Oberen Naturschutzbehörde.

Elstern und Rabenkrähen (Aaskrähen) fallen unter das Jagdrecht, die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Jagdbehörde.

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