Marktdaten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte führt gem. § 193 (5) in Verbindung mit § 195 Baugesetzbuch (BauGB) eine sogenannte Kaufpreissammlung und wertet diese aus. Unter dem jeweiligen Bezugsjahr finden Sie Auszüge aus den Grundstücksmarktberichten sowie weitere Einzelauswertungen zu unterschiedlichen Teilmärkten.
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Herr Jasper Thiesen »
Kreisentwicklung, Bau und Umwelt