Landschafts- und Bauleitplanung
Alle Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, werden von der Unteren Naturschutzbehörde begutachtet. Zu erwartende Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft sollten minimiert und ausgeglichen werden. Die Untere Naturschutzbehörde stellt bei den meisten Baugenehmigungsverfahren nur einen Träger unter mehreren dar.
Bei allen von den Gemeinden aufgestellten Landschafts-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen nimmt die Untere Naturschutzbehörde im naturrechtlichen Sinne dazu Stellung.
Bei allen von den Gemeinden aufgestellten Landschafts-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen nimmt die Untere Naturschutzbehörde im naturrechtlichen Sinne dazu Stellung.