Bekommen Sie bereits andere Unterstützung vom Staat?
Wenn Sie bereits andere Unterstützung vom Staat bekommen, wird es für Sie wahrscheinlich kein Wohngeld geben. Zu diesen anderen Unterstützungen zählen:
- Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundes-Versorgungs-Gesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundsicherungs-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn in dem Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistung leben
Wenn Sie aktuell eine dieser aufgezählten Unterstützungen bekommen, wird es für Sie wahrscheinlich kein Wohngeld geben.
Weiterhin haben
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alleinstehende Auszubildende bei der Erstausbildung
keinen Anspruch auf Wohngeld.