Ganztagsanspruch für Grundschulkinder: Kreistag beschließt Satzung für Förderzentren
Der Kreistag Schleswig-Flensburg hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2026 die Voraussetzungen für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs an den kreiseigenen Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung geschaffen. Mit einer neuen Satzung und der dazugehörigen Gebührensatzung werden die Bildungs- und Betreuungsangebote für den Offenen Ganztag und im Rechtsanspruch Ganztag geregelt. Die neuen Regelungen, die zunächst im Kultur-, Schul-, und Sportausschuss beraten und auf Empfehlung auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kreistag beschlossen wurden, treten zum 1. August 2026 in Kraft.
Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder, der schrittweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt wird. Mit Beginn des nächsten Schuljahres erhalten zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung. In den folgenden Jahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Schüler*innen der Primarstufe gilt.
Der Rechtsanspruch sieht eine Betreuung von montags bis freitags mit einem Umfang von bis zu acht Stunden täglich vor, wobei die Unterrichtszeit in den acht Stunden enthalten ist. Darüber hinaus gehört eine Ferienbetreuung von bis zu acht Wochen pro Schuljahr zum Leistungsumfang. Die Angebote stehen den Kindern freiwillig offen und ergänzen den Unterricht durch Bildungs-, Förder- und Betreuungsangebote.
„Mit der neuen Satzung schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs an unseren Förderzentren. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Angebote den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden und Familien frühzeitig Planungssicherheit erhalten“, so Mario de Vries, Vorsitzender des Kultur-, Schul- und Sportausschusses.
Eine Angebotsstruktur steht ebenfalls. Die einzelnen Angebote werden sowohl durch Mitarbeitende der Schulen als auch durch externe Anbieter*innen getragen. Der Kreis Schleswig-Flensburg möchte darüber hinaus weitere Anbieter*innen als auch Kooperationspartner*innen für die Gestaltung des Ganztages gewinnen.
Der Elternbeitrag beträgt bei voller Inanspruchnahme der Ganztagsangebote inklusive Ferienbetreuung 135 Euro monatlich und orientiert sich an der Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein. Für Angebote des Rechtsanspruchs und des Offenen Ganztags gelten einheitliche Beiträge. Die neue Satzung sieht außerdem eine einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge sowie eine Geschwister-Ermäßigung vor. Die Geschwister-Ermäßigung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung.
Weitere Informationen zum Beschluss finden Sie im Kreisinformationssystem.