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Mehr Unterstützung für inklusive Arbeit in Kindertageseinrichtungen

Der Kreis Schleswig-Flensburg erhält zusätzliche Mittel vom Land Schleswig-Holstein, um die inklusive Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu stärken. Dies berichtete Carmen Marxen, Fachbereichsleitung Jugend und Familie, am 7. September 2026 im Jugendhilfeausschuss.

Bereits seit 2022 fördert das Land den Einsatz sogenannter »Kompetenzteams Inklusion« in der Kindertagespflege. Von 2026 bis 2030 stellt das Land dem Kreis Schleswig-Flensburg aus eben dieser Richtlinie nun jährlich rund 270.000 Euro zusätzlich zur Verfügung.

Mit den Zusatzmitteln sollen insbesondere Kindertageseinrichtungen unterstützt werden, die bei der Umsetzung von Inklusion vor besonderen Herausforderungen stehen. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungen in sozial besonders belasteten Lagen, mit einer schwächeren Infrastruktur oder einem hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf. Auch ein besonderer Bedarf an Teamentwicklung und Qualifizierung kann bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Was macht das Kompetenzteam Inklusion im Kreis Schleswig-Flensburg?
Das Kompetenzteam Inklusion unterstützt die Kindertageseinrichtungen im Kreis fachlich und praktisch dabei, ihre pädagogische Arbeit Schritt für Schritt inklusiver auszurichten. Die multiprofessionellen Teams entwickeln gemeinsam mit den Fachkräften vor Ort Lösungen für inklusive Fragestellungen und bieten unter anderem Schulungen und fachliche Unterstützung an.

Ziel ist, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag in ihrer Kindertageseinrichtung teilhaben können, unabhängig von Sprache, Herkunft, sozialem Hintergrund, Krankheit oder Behinderung. Dabei sollen die individuellen Stärken und Bedürfnisse jedes Kindes ebenso berücksichtigt werden wie die Gemeinschaft aller Kinder.

Zusätzliche Fachkräfte für besonders geforderte Einrichtungen
Die jetzt vom Land bereitgestellten Fördermittel dürfen allerdings nicht für das Kompetenzteam Inklusion selbst eingesetzt werden. Sie sind dafür vorgesehen, zusätzliches Personal in ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu finanzieren, die bei einer inklusiven Ausrichtung besonders gefordert sind.

Verteilung der Fördermittel im Kreis Schleswig-Flensburg
Um die neuen Fördermöglichkeiten so schnell wie möglich für die Kitas nutzbar zu machen, hat die Kreisverwaltung die notwendigen Vorbereitungen zügig vorangetrieben. Die Umsetzung des Förderprogrammes ist zum 01.01.2027 geplant. Die Richtlinie sieht vor, dass eine Maßnahme für höchstens zwei Jahre gefördert wird. Somit ergeben sich zwei volle Förderzeiträume: 01.01.2027 bis 31.12.2028 sowie 01.01.2029 bis 31.12.2030.

Für die erste Förderperiode von 2027 bis 2028 haben sich im Kreis Schleswig-Flensburg 24 Kindertageseinrichtungen um eine Förderung beworben. Der Bedarf war damit deutlich höher als die verfügbaren Mittel. Auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Kriterien hat die Kreisverwaltung sechs Einrichtungen für eine Förderung ausgewählt. Für die anschließende Förderperiode von 2029 bis 2030 ist im Jahr 2028 ein weiteres Interessenbekundungs- und Antragsverfahren vorgesehen. Über den weiteren Verlauf wird die Kreisverwaltung im Jugendhilfeausschuss erneut informieren.

Das Vorgehen der Kreisverwaltung stieß im Jugendhilfeausschuss auf positive Resonanz. Die Ausschussmitglieder würdigten die zügige Umsetzung und bedankten sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung des Verfahrens.

10.09.2026 
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