Wer muss einen besonderen Antrag stellen?
Bezieher*innen von Wohngeld und Kindergeldzuschlag müssen einen gesonderten Antrag für jede einzelne Bildungs- und Teilhabeleistung stellen.
Bezieher*innen von Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen erhalten die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, kostenlose Mittagsverpflegung in Schule oder KiTa, Tagesausflüge und Teilhabe am sozialen und kulturellen Lebens ohne gesonderten Antrag. Für die Gewährung von Leistungen für mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten, Schülerbeförderung sowie Lernförderung muss extra beim zuständigen Sozialzentrum angefragt werden.