Wohnpflegeaufsicht (Heimaufsicht) des Kreises Schleswig-Flensburg
Die ordnungsrechtliche Aufsichtsbehörde im Sinne des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (Wohnpflegeaufsicht) dient dem Schutz und der Förderung von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung, die in Pflegeeinrichtungen oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und berät und beaufsichtigt diese Einrichtungen durch regelmäßige Überprüfungen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen (u.a. Medizinischer Dienst, Infektionsschutz).
Unser Service für Pflegebedürftige, Angehörige und rechtlich Betreuende
Melden Sie sich gerne, wenn
- Sie Mängel in der Einrichtung feststellen (z.B. zur Pflege- und Betreuungsqualität, zum Personaleinsatz, zur Hygiene oder zur baulichen Ausstattung)
- Sie sich, Ihre Angehörigen oder Ihre Betreuten nicht angemessen versorgt und betreut fühlen
- Sie Fragen zu Rechten und Pflichten haben
- Sie Unterstützung bei Anliegen, Sorgen und Beschwerden benötigen
- Sie sich unsicher fühlen und Beratung benötigen
Unser Service für Einrichtungen und deren Mitarbeitende
Melden Sie sich gerne, wenn
- Sie Unstimmigkeiten in der Einrichtung feststellen (z.B. zur Pflege- und Betreuungsqualität, zur Hygiene oder zur baulichen Ausstattung)
- Sie Fragen zur Dienstplangestaltung oder personellem Einsatz haben
- Sie Beratung insbesondere zur Struktur- oder Prozessqualität benötigen
- Sie Fragen zu Rechten und Pflichten haben
- Sie Unterstützung durch neue Impulse, Tipps und Empfehlungen wünschen