Muss ich als Selbständiger mein Betriebsvermögen vorrangig aufbrauchen?
Das Betriebsvermögen bleibt anrechnungsfrei, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Es reicht aus, dass das Betriebsvermögen der Fortsetzung der Selbständigkeit nützt, also dienlich ist. Dies ist entsprechend ggf. zu begründen.