Werden durch die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II meine Betriebsausgaben aufgefangen, wenn ich kein Einkommen erziele?
Nein, die Beantragung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II stellt lediglich die nicht durch Einkommen gedeckte Grundsicherung für den Lebensunterhalt (sog. Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherung) sicher. Ein negatives prognostisches Betriebsergebnis wird durch die Grundsicherungsleistungen nicht ausgeglichen.