Wohnberechtigungsscheine
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes zu stellen.
Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, hängt ab vom
- Einkommen und Vermögen des Wohnungssuchenden sowie
- der zum Haushalt gehörenden Personen
Über die Einkommens- und Vermögensgrenzen in Schleswig-Holstein informieren Sie sich bitte bei Ihrer*Ihrem zuständigen Ansprechpartner*in. Die allgemeine Beratung, Antragsannahme sowie die weitere Bearbeitung erfolgt in Ihrem zuständigen Sozialzentrum. Auch beantwortet Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in vor Ort Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und ist Ihnen behilflich beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.
Was Sie für einen Antrag brauchen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen der letzten 12 Monate (zum Beispiel Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheid, Einkommenssteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, und so weiter)
- Nachweis über sonstige außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen)
- Personalausweis
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigungen für Schüler*innen ab dem 16. Lebensjahr, Studienbescheinigung
- Nachweis über Entbindungstermin für Schwangere ab dem 4. Monat
- Nachweis über Mieteinnahmen
Hinweise:
Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist gebührenfrei. Zur Identitätsfeststellung ist es erforderlich, dass Sie persönlich vorsprechen und sich ausweisen können.