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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kreis Schleswig-Flensburg ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Juni 2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://www.schleswig-flensburg.de/). Die Erklärung beruht auf einer externen Evaluation vom September 2022. Nach diesem Prüfbericht ist die Website teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

PDF-Dokumente zum Herunterladen

Wegen der großen Anzahl der Dokumente werden sie kontinuierlich bearbeitet, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind.Die PDF-Dokumente werden zukünftig barrierefrei erstellt bzw. durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Wie können Sie Barrieren melden?

Fällt Ihnen eine Barriere auf unserer Website auf, die wir hier noch nicht aufgelistet haben? Teilen Sie uns dies bitte über das Formular auf dieser Seite mit. Wenn Sie sich auf einer Seite befinden und eine Barriere melden wollen, klicken Sie einfach ganz unten auf den Text "Barrierefreiheit". Dort gelangen Sie dann wieder zu dieser Erklärung und können die Barriere über das Formular melden.

Wichtig: Bitte beschreiben Sie die Barriere so genau wie möglich. Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Nutzen Sie das Formular bitte nur dafür, uns Barrieren auf der Website des Kreises Schleswig-Flensburg zu melden. Für andere Anliegen nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: internetredaktion@schleswig-flensburg.de

Das Formular zur Meldung einer Barriere finden Sie hier: Zum Formular (Einfach anklicken)

Dieses Formular entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit dem Kreis Schleswig-Flensburg aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (der sogenannte „Feedback-Mechanismus“).

Sie können uns auch per Post schreiben. Nutzen Sie dafür bitte die folgende Anschrift:

Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Kommunikation
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig

Wir sind auch per E-Mail zu erreichen. Schreiben Sie dafür einfach eine E-Mail an folgende Adresse: pressestelle@schleswig-flensburg.de

Beschwerdeverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen lösen. Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Es geht darum, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Die Beschwerdestelle ist auch telefonisch oder per E-Mail zu erreichen:

Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de 

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