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Vogelgrippe

Umgang mit verendeten Vögeln

Viele Detailfragen zur vorsorglich angeordneten Stallpflicht liefen in den letzten Tagen beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Schleswig-Flensburg auf. Diese wurde erlassen, damit die Vogelgrippe, falls sie bei Wildvögeln in Schleswig-Flensburg auftreten sollte, nicht auf Hausgeflügel übergreifen kann.

Andere Bürger haben einen toten Vogel gefunden und fragen, was sie tun sollen. „In der freien Natur werden das ganze Jahr hindurch Vogel- und andere Kadaver gefunden. Tiere sterben an Altersschwäche, Entkräftung oder an einer Reihe von Krankheiten“, erläutert Kreisveterinär Dr. Volker Jaritz. Zurzeit gelte der gleiche Rat wie immer: Tot aufgefundene Tiere, gleich welcher Art, sollte man niemals anfassen. 

„Verendete Vögel sollen in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll entsorgt werden.“, lautet der Rat des Tierarztes. 

Zum jetzigen Zeitpunkt wurde kein Vogelgrippevirus in Schleswig-Holstein nachgewiesen. "Sollte die Krankheit doch ins Land kommen, sind wir vorbereitet. Bis jetzt ist es noch immer gelungen, sie mit entsprechenden Schutzmaßnahmen einzudämmen", betont Dr. Jaritz. 

Alle Geflügelhalter sind generell verpflichtet, ihren Tierbestand beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises anzumelden. Eine Untergrenze gibt es nicht: Nachmeldungen sind möglich unter Tel. 04621 9615-0 sowie per E-Mail unter vetamt@schleswig-flensburg.de .

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