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Datum: 26.10.2026

Geflügelpest in Gänsehaltung festgestellt: Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

In der Gemarkung Wanderup im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest in einer Geflügelhaltung mit über 1.000 Gänsen festgestellt worden. Nachdem das Landeslabor Schleswig-Holstein am Sonntag bei entnommenen Proben das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen hatte, erfolgte im Anschluss die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und die fachgerechte Entsorgung der Tiere. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte die Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von weiteren sieben Kilometern um das Ausbruchsareal eingerichtet (insgesamt zehn Kilometer).

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist auf der Kreis-Homepage unter www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt und darf vorübergehend nicht verbracht werden. Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Bürger*innen können sich bei Fragen an das Veterinäramt telefonisch unter 04621 9615-0 oder per E-Mail an vetamt@schleswig-flensburg.de wenden.

 

Zur Amtlichen Bekanntmachung des Kreises


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