Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 11.10.2024

Restrukturierung des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg schreitet weiter voran

DRK bleibt Vertragspartner der Rettungsdienst AöR

Nach konstruktiven Vorgesprächen zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg, der AöR Schleswig-Flensburg und dem DRK-Kreisverband Schleswig-Flensburg ging in der gestrigen Kreistagssitzung alles ganz schnell: Mit der Entscheidung zur Überleitung des bestehenden Dienstleistungsvertrags vom Kreis auf die AöR ist der Weg frei für die Weiterführung der Restrukturierung des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg.

Die Überleitung des Vertrags aus dem Jahre 1978 ist ein wichtiger Meilenstein im Restrukturierungsprozess der Rettungsdienst AöR, da sie jetzt vom mittel- zum unmittelbaren Vertragspartner des DRK-Kreisverbandes wird. Das sichert auch die Arbeitsverträge der rund 200 Mitarbeiter*innen des DRK-Kreisverbandes im Bereich des Rettungsdienstes. Der DRK-Kreisverband wird damit weiterhin für einen Teil des Kreisgebietes zuverlässig und im bisherigen Umfang in der Notfallrettung und dem Krankentransport mit hochqualifiziertem Personal und der modernen Ausstattung des Rettungsdienstträgers die medizinische Versorgung sicherstellen. „Dies ist uns besonders wichtig und schafft die Möglichkeit einer zukunftssicheren Planung." so der Bereichsleiter des DRK Lars Christophersen. Ziel des DRK-Kreisverbandes sei es auch weiterhin, in enger Zusammenarbeit mit der Rettungsdienst AöR die Leistungen im Rettungsdienst auf höchstem Niveau zu erbringen und jederzeit in Notfallsituationen für die Bürger*innen der Region bereit zu stehen, so Christophersen weiter. Mit dem Erhalt des seit 1978 bestehenden Vertrages geht eine Neufassung der technischen Details zur Leistungserbringung einher, die jetzt die aktuellen Gegebenheiten im Rettungsdienst vollständig widerspiegeln.

Auch Landrat Dr. Buschmann bewertet die Entwicklung positiv: „Mit der Neuordnung der Vertragsverhältnisse mit dem DRK ist ein wichtiger und richtiger Schritt der Restrukturierung des Rettungsdienstes umgesetzt worden. Ich freue mich, dass das DRK nun weiter fest an der Seite des Kreises steht und weiter als Leistungserbringer tätig ist. Für den Kreis Schleswig-Flensburg ist dies ein Gewinn!".

Die Rettungsdienst AöR und der DRK-Kreisverband Schleswig-Flensburg setzen mit diesem Schritt gemeinsam ein klares Zeichen für die Weiterentwicklung und Stärkung des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg. Der Bereichsleiter Rettungsdienst, Lars Christophersen sagt hierzu: „Wir sind froh weiterhin einer der verlässlichen Partner in der Rettungsdienstdurchführung zu sein und freuen uns die bereits angelaufenen Restrukturierungsmaßnahmen als ein Teil dieser begleiten zu dürfen. Die Fortführung des Vertrages ist die sinnvolle Antwort auf die etablierte und partnerschaftlich gute Zusammenarbeit."

„Wir freuen uns sehr, dass wir unsere bewährte Zusammenarbeit mit der Rettungsdienst Schleswig-Flensburg AöR nun langfristig fortsetzen können. Der Kreis Schleswig-Flensburg geht mit uns einen modernen und zukunftsträchtigen Weg, das begrüßen wir außerordentlich." erklärt der Vorstand des DRK-Kreisverbands Schleswig-Flensburg, Marc Heeschen.

Bei Nachfragen, wenden Sie sich gerne an Herrn Fridtjof Arens, Vorstand der Rettungsdienst AöR (Tel.: 04621 – 5308 0011, E-Mail: vorstand@rettungsdienst-sl-fl.de)

Bild 1: Karsten Stühmer (Präsident des DRK-Kreisverband Schleswig-Flensburg), Landrat Dr. Wolfgang Buschmann, Marc Heeschen (Vorstand des DRK-Kreisverbands Schleswig-Flensburg) und Fridtjof Arens (Vorstand der Rettungsdienst AöR) freuen sich über die unterschriebene und besiegelte Vertragsübernahmevereinbarung.

Bild 2: Fridtjof Arens (Vorstand der Rettungsdienst AöR), Marc Heeschen (Vorstand des DRK-Kreisverbands Schleswig-Flensburg), Landrat Dr. Wolfgang Buschmann und Karsten Stühmer (Präsident des DRK-Kreisverbands Schleswig-Flensburg) bei der Unterzeichnung der Vertragsübernahmevereinbarung.

nach oben zurück