Kreis Schleswig-Flensburg
Kindertageseinrichtungen
Was Sie wissen sollten
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Aufsicht: Der Fachdienst Jugend und Familie übt die Fachaufsicht über Kindertageseinrichtungen aus.
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Rechtsanspruch: Jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
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Sozialstaffel: Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in einer Kindertageseinrichtung erhalten auf Antrag eine Ermäßigung des Elternbeitrages. Der jeweilige Antrag ist beim zuständigen Sozialzentrum einzureichen.
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Antragformulare sind in den Sozialeinrichtungen und Kindertageseinrichtungen erhältlich.
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Kindertagesstättenförderung: anteilige Finanzierung der Kindertagesstätten im Kreisgebiet durch Landes- und Kreismittel
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Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung U3": Weitere Informationen finden Sie hier.
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Ausbau Betreuungsplätze Kinter unter drei Jahren (weitere Informationen):
Kindertagesstättenbedarfsplan 2008
Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen - 2. Fortschreibung 2008 - 2009
Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen - 3. Fortschreibung 2009 - 2010
Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - 4. Fortschreibung 2010 - 2011
Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2011-2012