Kreis Schleswig-Flensburg
Rechtsaufsicht über kreisangehörige Städte, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände
Wichtige Informationen zur Rechtsaufsicht
Was Sie wissen sollten
Aufgabe der Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht umfasst die Staatsaufsicht über die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften in deren weisungsfreien Angelegenheiten.
Die Kommunalaufsicht ist im Gegensatz zur Fachaufsicht auf eine reine Rechtsaufsicht (Gesetzmäßigkeitskontrolle) beschränkt.
Auskünfte
Informationen zu den Einwohnerzahlen, Namen und Adressen der Amtsvorsteher der Ämter im Kreis Schleswig-Flensburg sowie der Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden finden Sie unter Ämter und Gemeinden.
Weitere Informationen können bei den Mitarbeitern des Fachdienstes Kommunalaufsicht und Wahlen auf Anfrage abgefordert werden.
Beratung
§ 120 Satz 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein macht es den Kommunalaufsichtsbehörden in der Form einer Sollvorschrift zur Pflicht, die Gemeinden vor allem zu beraten und zu unterstützen.
Zur Beratung der Gemeinden (Gemeindeverbände), die sich sowohl auf Fragen der Rechtmäßigkeit wie auch der Zweckmäßigkeit erstreckt, sind in erster Linie die Kommunalaufsichtsbehörden berufen, soweit es sich um Fragen der inneren Organisation, des Personalwesens und der kommunalen Finanzwirtschaft handelt. Die fachliche Beratung teilen sich die Kommunalaufsichtsbehörden mit den Fachaufsichtsbehörden, den besonderen Aufsichtsbehörden sowie den sonstigen fachlich zuständigen Behörden und Ämter der Kreise des Landes.