Altenhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.
Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.
Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.
Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Rechtsgrundlage
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Urheber
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Onlinedienste
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Verfahrensablauf
- Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
- Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
- Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
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Voraussetzungen
- Sie haben das Rentenalter erreicht.
- Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
- Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Pflegebescheinigung, falls zutreffend
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
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Was sollte ich noch wissen?
- Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
- Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
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