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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Entsprechend der aktuellen Rechtslage ist die öffentliche Verwaltung ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle mit einem digitalen Meldekanal zu betreiben. Die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg hat darauf reagiert und eine interne Meldestelle eingerichtet, die dem Bereich Compliance zugeordnet wird. Organisatorisch ist die Aufgabe direkt dem Landrat als Stabsstelle unterstellt.

Was ist eine interne Meldestelle?

Sollten Sie Kenntnis von Verstößen in der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg haben, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

An wen richtet sich die interne Meldestelle?

Das Meldesystem richtet sich an alle Beschäftigten der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Kreisverwaltung in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

Welche Inhalte kann ich melden?

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Beschäftigte der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg nicht im Interesse des Kreises oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, oder vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, haben Sie die Möglichkeit, das zu melden.

Welche Möglichkeiten habe ich um Hinweise zu melden?

Hinweise können Sie bei der Internen Meldestelle des Kreises Schleswig-Flensburg per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch geben. Ansprechpartner für die interne Meldestelle ist Klaus-Peter Katzer.

Kontaktdaten der internen Meldestelle

- vertraulich -
Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Per Einwurf in den Briefkasten der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig. Dieser befindet sich im Flurbereich im Untergeschoss links neben der „Verdi“-Infowand.
Bitte sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in unseren Briefkasten stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift.

Telefonnummer: 04621 3064-53 (oder intern: 7554-53)
E-Mail: vertraulich@schleswig-flensburg.de

Auf Wunsch kann auch ein persönliches Gespräch vereinbart werden.

Wie läuft eine Meldung ab?

  1. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Nur die interne Meldestelle hat Kenntnis davon. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten -anonym- erfolgen.
  2. Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.
  3. Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.
  4. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  5. Ihre Meldung wird aufgenommen und in anonymisierter Form weiterbearbeitet. Es werden Recherchen und Auskünfte bei den hierfür zuständigen Stellen eingeholt.
  6. Folgemaßnahmen werden ergriffen.
  7. Sie erhalten eine Rückmeldung, soweit nicht anonym.

Wie werden meine Daten geschützt?

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der hinweisgebenden Person gemäß Art. 13 DSGVO im Rahmen von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Meldung nach dem HinSchG an den Kreis Schleswig-Flensburg und Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der

Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landrat
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Internetseite: www.schleswig-flensburg.de 

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Diese erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Kreis Schleswig-Flensburg
Datenschutzbeauftragte
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
E-Mail: Datenschutz@schleswig-flensburg.de 

2. Art der Datenverarbeitung, Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um das Verfahren nach dem HinSchG zu führen und ggf. Folgemaßnahmen zu ergreifen. Es dient der Aufdeckung von Missständen und deren Aufklärung.

Welche Daten verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie im Rahmen der Meldung an den Kreis Schleswig-Flensburg mitteilen. Dies können beispielsweise folgende Informationen sein:

  • Angaben zu Ihrer Person (z.B. Name, E-Mailadresse, IP-Adresse etc.)
  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zum Verhältnis zum Verantwortlichen (z.B. Arbeitnehmer, Kunde, Lieferant etc.), § 1 HinSchG
  • Weitere von Ihnen mitgeteilte Informationen

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung stellt Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG dar.

3. Weitergabe an Dritte

Das HinSchG sieht die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität u.a. der hinweisgebenden Person im Zusammenhang mit Meldungen zu Verstößen vor, die unter das HinSchG fallen. Es erhalten innerhalb des MEKUN daher nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre die Identität betreffenden Daten, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützenden Personen.

Eine Weitergabe an die jeweils zuständige Stelle kann jedoch ggf. in gesetzlich geregelten Fällen nach § 9 Abs. 2 HinSchG erforderlich werden. Darüber hinaus kann eine Weitergabe der Informationen erfolgen, wenn dies für Folgemaßnahmen erforderlich ist und die hinweisgebende Person nach § 9 Abs. 3 HinSchG eingewilligt hat.

Gemäß § 9 Abs. 1 HinSchG wird die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht nach dem HinSchG geschützt.

4. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.


5. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • Gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherter personenbezogenen Daten zu verlangen
  • Gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • Gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
  • Gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Beschwerderecht), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen deutsches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt.

In Schleswig-Holstein ist die Datenschutzaufsichtsbehörde die:

Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de 


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