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Sachgebiet Wasserwirtschaft

Die Aufgabe des Sachgebietes Wasserwirtschaft ist der Erhalt und die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer. Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen ist das Ziel, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern.

Im Einzelnen hat das Sachgebiet Wasserwirtschaft folgende Aufgaben:

  • Genehmigung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen (Gewässerausbau)
  • Zulassung von Anlagen an und in Gewässern
  • Genehmigung von Entnahmen von Oberflächenwasser
  • Gewässeraufsicht: Überwachung des Ausbaus, des Zustandes und der Nutzung der Gewässer
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei Gewässerverunreinigungen oder Hochwasser
  • Rechtliche Aufsicht und fachliche Beratung der Wasser- und Bodenverbände
  • Genehmigung von Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in Oberflächengewässer
  • Genehmigung kommunaler Kläranlagen und Überwachung der Abwasserbeseitigung
  • Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen
  • weitere wasserrechtliche Zulassungen: Staurechte, Befahrensregelungen u.a.m.


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