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Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Das Sachgebiet Leistungssachbearbeitung ist für die Verwaltung der Eingliederungshilfe zuständig. Dazu gehören:

  • Prüfung von Einkommen und Vermögen
  • Prüfung, ob der Kreis zuständig ist
  • Erstellen von Bescheiden
  • Abrechnen von Maßnahmen

Wenn die Unterkunftskosten und die Verpflegungskosten in besonderen Wohnformen nicht aus dem eigenen Einkommen getragen werden kann, können folgende soziale Hilfen geleistet werden

  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Für diese Leistungen muss ein Antrag gestellt werden.

Dienstleistungen


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