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Fachbereich 6 Regionale Integration

Nach der Entfristung des Optionsmodells nimmt der Kreis Schleswig-Flensburg die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als zugelassener kommunaler Träger nach §6a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) seit dem 1. Januar 2011 in alleiniger Verantwortung wahr. Das kommunale Jobcenter Schleswig-Flensburg ist organisatorisch im Fachbereich Regionale Integration angesiedelt, der bereits mit der Wahrnehmung der Optionsausübung am 1. Januar 2005 als sechster Fachbereich in den Verwaltungsgliederungsplan der Kreisverwaltung aufgenommen worden ist.

In der zentralen Steuerungseinheit in der Kreisverwaltung, den sieben Sozialzentren, dem Jugendberufsagentur und den drei Werkakademien sind mittlerweile knapp 260 Mitarbeiter*innen für alle mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammenhängenden Leistungen und Aufgaben befasst. Dies entspricht fast 30% der gesamten Belegschaft der Kreisverwaltung.

Für eine optimale Aufgabenwahrnehmung gliedert sich der Fachbereich Regionale Integration in die drei Fachdienste Soziale Sicherung, Berufliche Eingliederung und Verwaltung & Steuerung.

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