Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 11.01.2022

Nach vermehrten Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln nun auch Aufstallungsgebot im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg


Seit dem Jahreswechsel hat es im Kreisgebiet vermehrt Feststellungen der Geflügelpest bei Wildvögeln gegeben. Um die Nutztierbestände im Kreis zu schützen, hat das Veterinäramt des Kreises heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Kreis Schleswig-Flensburg ordnet in dieser Woche ab Mittwoch, den 12.01.2022, die Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg an. Die Allgemeinverfügung tritt zum 12. Januar 2022 in Kraft.

Der Leitende Kreisveterinärdirektor Dr. Volker Jaritz teilt mit, dass es im Kreis Schleswig-Flensburg im Gegensatz zur Westküste in Schleswig-Holstein im Gegensatz zum vergangenen Winter zunächst nur wenig Totenfunde von Wildvögeln und auch Nachweise des Geflügelpestvirus gab.
Seit dem Jahreswechsel sind jedoch auch im Kreisgebiet vermehrt Totfunde gemeldet worden und nach Probenahmen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes hat das Friedrich Löffler Institut (FLI) auch wiederholt eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus diagnostiziert, zuletzt an der Kurpromenade in Glücksburg und an der Ostsee bei Nieby und Niesgrau. Aktuell gibt es offenbar ein intensives Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln an der Ostseeküste zwischen Nieby und Schleimünde.

In Schleswig-Holstein wurde seit Herbst 2021 bei über 300 Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Kanada-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider-, Trauer-, Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel), weitere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard, Falke), Schwäne sowie einen Rabenvogel.

Geflügelpestausbrüche wurden seitdem auch in fünf Hausgeflügelhaltungen, zuletzt im Kreis Plön am 6.1.2022, nachgewiesen. Aufgrund dieser Ausbrüche mussten insgesamt rund 4.000 Stück Geflügel in den betroffenen Betrieben getötet werden. Vom Friedrich-Loeffler-Institut wurde in allen Fällen der Geflügelpestvirus-Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Vor diesem Hintergrund ist es laut Dr. Jaritz unabdingbar nunmehr ein Aufstallungsgebot und ein Verbot von Geflügelausstellungen zum Schutz der Hausgeflügelbestände auszusprechen. Oberstes Ziel muss es sein, Einträge des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.

Für alle Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg gilt es auch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung und hierbei insbesondere die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge von Virus in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden.

An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich die Ställe nicht betreten.

Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung hat unverzüglich zu erfolgen.

Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.

Dr. Jaritz mahnt, tot aufgefundene Wildvögel beim zuständigen Ordnungsamt zur Entsorgung zu melden und kranke oder verletzte Vögel in der Natur zu belassen und nicht aufzuschrecken. Der gut gemeinte Tierarztbesuch mit solchen Tieren hat unbedingt zu unterbleiben, um einer weiteren Seuchenverschleppung entgegenzuwirken.

nach oben zurück