Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird empfohlen sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
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Welche Fristen muss ich beachten?
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
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Rechtsgrundlage
- § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
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Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS).
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