Kindertagespflege
Kindertagespflege ist neben der Krippe, Kita und Schule ein gleichwertiges, familienähnliches und familienergänzendes Betreuungsangebot von Kindern für eine bestimmte Zeit am Tag außerhalb der Familie. In Kindertagespflege werden die Kinder ebenso wie in Krippe, Kita und Schule betreut, gefördert und gebildet, um sie so auf das weitere Leben vorzubereiten. Kindertagespflegepersonen sind aufgrund der Verantwortung ihres Berufes als Kindertagespflegeperson qualifiziert. Die persönliche und räumliche Geeignetheit wurde durch den Kreis Schleswig-Flensburg überprüft, bevor die Tätigkeit aufgenommen wurde. Vom Kreis Schleswig-Flensburg geprüfte Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Pflegeerlaubnis.
Kindertagespflege ist vorrangig zur Betreuung für die Altersgruppe 0-3 vorgesehen. Die Betreuung selbst findet meist in den Privaträumen der Kindertagespflegeperson statt, manchmal auch in speziell für die Kindertagespflege hergerichteten Räumlichkeiten. Es dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden.
Der Kreis Schleswig-Flensburg beabsichtigt, die Kindertagespflege zukünftig weiter zu stärken.
Kindertagespflegepersonen gesucht!
Sie haben Freude daran, kindliche Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen?
Sie möchten gerne selbständig tätig sein und einen wichtigen Beitrag zur Kinderbetreuung neben Kita leisten? Dann kann Kindertagespflege genau das Richtige für Sie sein! Für Kinder bis zum dritten Lebensjahr ist die Kindertagespflege ein alternatives Betreuungsangebot zur Krippe. Die Erlaubnis, als Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder gegen Bezahlung zu Hause zu betreuen, erhalten Sie beim Jugendamt.
Grundlage für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege ist im Regelfall der Besuch eines Qualifizierungskurses zur Kindertagespflegeperson. Falls Sie bereits über eine Ausbildung im pädagogischen Bereich verfügen, beraten wir Sie gerne, ob ein Kurs erforderlich ist.
Termine Infoveranstaltungen:
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- sobald es neue Termine für unsere Infoveranstaltungen gibt, werden wir Ihnen diese hier bekanntgeben
- sobald es neue Termine für unsere Infoveranstaltungen gibt, werden wir Ihnen diese hier bekanntgeben
Interessiert? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail unter kindertagespflege@schleswig-flensburg.de.
Wir beraten sie gern!
Vertretung für Kindertagespflege gesucht!
Sie sind bereits Pädagogische Fachkraft oder Kindertagespflegeperson und möchten gerne selbständig tätig sein?
Sie haben grundsätzlich Freude daran, kindliche Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen?
Dann kann Kindertagespflege genau das Richtige für Sie sein!
Gesucht werden Vertretungskräfte für unsere Kindertagespflegestellen in unserem Kreisgebiet. Es ist auch möglich sich zur Kindertagespflegeperson zu qualifizieren und danach einzusteigen.
Interessiert? Wir informieren Sie gerne!
Melden Sie sich per E-Mail unter kindertagespflege@schleswig-flensburg.de oder telefonisch unter 04621 48122-926/-942.
Informationen für Eltern:
Wie finde ich einen Platz in Kindertagespflege?
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Schleswig-Flensburg verfügt über die Kontaktdaten der Kindertagespflegepersonen, die eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erhalten haben.
Ebenso können Sie Kindertagespflegepersonen im Kitaportal SH (www.kitaportal-sh.de) finden.
Was kostet mich ein Platz in Kindertagespflege?
Ein Platz in Kindertagespflege kostet genauso viel wie ein Platz in der Krippe oder in der Kita. Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind landesweit einheitlich geregelt.
Ein Betreuungsplatz für ein Kind unter 3 Jahren kostet maximal 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (z. B. bei einer Betreuung von 30 Stunden wöchentlich 174 € pro Monat). Sollte es weitere Geschwisterkinder in der Krippe, Kita oder Hort geben, so kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Diese Geschwisterermäßigung ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Eltern ohne Einkommen oder mit nur einem sehr geringen Einkommen können einen Antrag auf soziale Ermäßigung stellen, der dann vom Kreis Schleswig-Flensburg geprüft und bearbeitet wird. Den Vordruck finden Sie im Bereich Dokumente.
Für Kinder über 3 Jahre kostet ein Betreuungsplatz 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (z. B. bei einer Betreuung von 30 Stunden wöchentlich 169,80 € pro Monat). Auch hier kann eine Geschwisterermäßigung und/oder soziale Ermäßigung im Bedarfsfall gewährt werden.
Die festgesetzen Kostenbeiträge sind für bis zu 30 Ausfalltage der Kindertagespflegeperson weiter zu zahlen. Ab dem 31. Ausfalltag kann auf Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet Kita und Tagespflege, Moltkestraße 25, 24837 Schleswig eine Erstattung der zu viel gezahlten Kostenbeiträge erfolgen.
Informationen für Kindertagespflegepersonen:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kindertagespflegeperson zu werden?
Eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis (gemäß § 43 SGB VIII).
Mit der Erlaubnis zur Kindertagespflege können bis zu fünf gleichzeitig betreut werden, wobei im Laufe einer Woche nicht mehr als zehn Kinder betreut werden dürfen. Die Erlaubnis kann im Einzelfall auf eine geringere Anzahl von Kindern beschränkt bzw. mit Nebenbestimmungen versehen werden. Sie ist auf maximal fünf Jahre befristet.
Die Erlaubnis wird auf Antrag und nach Überprüfung der persönlichen und räumlichen Eignung durch den Kreis Schleswig-Flensburg erteilt. Dabei müssen neben dem entsprechenden Antrag Nachweise zur Prüfung der Eignungsvoraussetzung erbracht werden.
Geeignet sind Personen, die sich durch Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen (Qualifizierungskursen) erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben (pädagogische Berufsausbildung).
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden die Voraussetzungen von Mitarbeiter*innen des Kreises Schleswig-Flensburg durch persönliche Gespräche und Ortsbesichtigung überprüft.
Wie kann ich mich qualifizieren lassen?
Der Kreis Schleswig-Flensburg bietet regelmäßig einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson nach dem Qualitätshandbuch (QHB) des Bundesverbandes für Kindertagespflege an.
Folgende Themenbereiche werden in der Qualifizierung behandelt:
- Frühpädagogik
- Aufbau einer Kindertagespflegestelle und Entwicklung eines Businessplans
- Eigene Kompetenzen entwickeln und reflektieren
Zum Abschluss eines jeden Qualifizierungskurses findet eine Lernergebnisfeststellung statt. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die angehenden Kindertagespflegepersonen das bundesweit gültige Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege mit dem Titel „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“.
Bei Interesse können Sie uns gerne ansprechen.
Was muss ich über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wissen?
Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätige Personen, d. h. sie schließen einen privatrechtrechtlichen Vertrag über die Betreuung des Kindes mit den Eltern ab.
Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert die Kindertagespflege auf Grundlage der ab 01.01.2022 in Kraft getretenen Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung Schleswig-Flensburg).
Die Förderung der Kindertagespflege umfasst
- die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson,
- die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Kindertagespflegeperson und
- die Gewährung der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.
Wird für ein Kind eine Förderung in Kindertagespflege durch den Kreis Schleswig-Flensburg ausgesprochen, so erhält die Kindertagespflegeperson während des Förderzeitraums eine laufende Geldleistung, die die folgenden Bestandteile umfasst:
- einen Geldbetrag zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson am Kind zuzüglich der Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
- die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung,
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersversicherung der Kindertagespflegeperson sowie
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Die Höhe des Geldbetrages zur Anerkennung der Förderleistung im Kreis Schleswig-Flensburg ist abhängig von der Qualifizierungsstufe der Kindertagespflegeperson.