Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschusskasse Schleswig-Flensburg
Unterhaltsvorschuss – Neuregelungen ab dem 01.07.2017
Ab dem 01.07.2017 gelten neue Voraussetzungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG). Es wird der Kreis der anspruchsberechtigten Kinder, die keinen oder nicht wenigstens den Mindestunterhalt (abzüglich Kindergeld) vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten, ausgeweitet. Das bisherige Höchstalter wird von 12 auf 17 Jahre angehoben, die bisherige maximale Bezugsdauer von 6 Jahren entfällt.
Folgende Maximalbeträge (Einkünfte werden ggf. angerechnet) pro Altersstufe werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt:
Altersstufe |
Alter des Kindes |
Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle |
abzüglich Kindergeld |
Unterhaltsvorschuss |
I | 0-5 Jahre |
342 Euro |
192 Euro |
150 Euro |
II |
6-11 Jahre |
393 Euro |
192 Euro |
201 Euro |
III |
12-17 Jahre |
460 Euro |
192 Euro |
268 Euro |
Um dies insgesamt erträglicher zu gestalten, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
- Unterhaltsvorschuss bei laufendem SGB II-Bezug:
Für Empfänger von SGB II-Leistungen („Hartz IV“) gibt es besondere Anspruchsvoraussetzungen. Das Jobcenter prüft diese ab und wird Betroffene schriftlich zur Antragstellung auffordern.Erst wenn Sie die Aufforderung des Jobcenters erhalten haben, übersenden Sie bitte den Unterhaltsvorschussantrag! Auf die laufenden Leistungen des Jobcenters hat die Bearbeitungszeit keinen Einfluss! Sie erhalten diese im Bearbeitungszeitraum weiter! - Unterhaltsvorschuss ohne SGB II-Bezug:
Bitte sprechen Sie persönlich zu den unten genannten Öffnungszeiten mit den ausgefüllten Vordrucken und den erforderlichen Unterlagen Bei der Unterhaltsvorschusskasse im 1. OG Am Lornsenpark 1 vor. Die Antragsformulare und das dazugehörige Merkblatt finden Sie im rechten Bereich unter "Dokumente". Bitte beachten Sie auch den ergänzenden Vordruck für Kinder über 15 Jahre! Diesen füllen Sie bitte bereits dann aus, wenn Ihr Kind innerhalb der nächsten 6 Monate das 15. Lebensjahr vollendet! Die Öffnungszeiten der Unterhaltsvorschusskasse sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Dienstags und donnerstags hat das Sachgebiet Unterhaltsvorschusskasse geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar (zunächst befristet bis zum 31.12.2018). - Aufgrund der erwarteten Antragsflut bitten wir hinsichtlich der Bearbeitungszeit um Geduld und von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen! Sie erhalten unaufgefordert Nachricht! Die benötigte Bearbeitungszeit wirkt sich auf einen möglichen Anspruch nicht aus!
Zuständig
Kreis Schleswig-Flensburg Beistandsschaften/Unterhaltsvorschusskasse
Am Lornsenpark 124837 Schleswig
Telefon: 04621 48122-830
Fax: 04621 48122-950
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