Wirtschaftliche Jugendhilfe
Für viele Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe sind Bescheide, wie zum Beispiel Kostenzusagen zu erstellen, zu ändern, aufzuheben, Abrechnungen zu fertigen, Zahlungsverkehr durchzuführen, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren durchzuführen.
Diese verwaltungsmäßige Umsetzung der Jugendhilfe erfolgt im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
Was Sie wissen sollten
Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfe dienen ( zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe, BaföG, Renten) sind unabhängig hiervon einzusetzen.
Legasthenie/ Dyskalkulie:
Die Voraussetzungen richten sich nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII.
Falls Ihr Kind Leistungen beantragen möchte, setzen Sie sich bitte vorab mit Frau Reestorff unter der angegebenen Rufnummer in Verbindung.
Zuständig
Kreis Schleswig-Flensburg Betreuung
Moltkestraße 2524837 Schleswig
Telefon: 04621 48122-830
Fax: 04621 48122-95
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