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Arbeitsuchende

Wenn Sie arbeitsuchend sind, haben wir auf dieser Seite grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt.

Sie haben darüber hinaus noch Fragen?
Dann wenden Sie sich gern an das für Sie zuständige Sozialzentrum/Jobcenter.

Was ist ein*e Fallmanager*in?

Der*Die Fallmanager*in ist Ihre erste Anlaufstelle bei der Suche nach dem (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben. Er*Sie ist zuständig für Ihre ganz individuelle Beratung und Betreuung. Der*Die Fallmanager*in versteht sich dabei als Ihr*e ganz persönliche*r Unterstützer*in im sozialen System.

Das Fallmanagement

  • unterstützt Sie bei der Vermittlung in eine Beschäftigung,
  • führt mit Ihnen die Beratungsgespräche durch,
  • vereinbart und plant mit Ihnen die erforderlichen Schritte,
  • unterbreitet Ihnen Arbeits- und Ausbildungsangebote,
  • bezieht Ihre Lebenssituation in die Beratung mit ein. Es können über Themen und Probleme gesprochen werden, die der beruflichen Entwicklung im Wege stehen,
  • informiert Sie über Bildungsangebote, Hilfeleistungen sowie Unterstützungsmöglichkeiten der Netzwerkpartner*innen,
  • vereinbart mit Ihnen mögliche Förderleistungen,
  • schließt mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung ab.

Um eine gezieltere Betreuung durchführen zu können, ist das Fallmanagement in 2 Altersbereiche gegliedert.

  • Altersgruppe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (U25)
  • Altersgruppe ab Vollendung des 25. Lebensjahres (Ü25)

Wichtig: Eine erfolgreiche Vermittlung und Betreuung kann nur gelingen, wenn sich beide Seiten aktiv einbringen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Was passiert im Beratungsgespräch?

In einem ersten Beratungsgespräch erstellt Ihr*e Fallmanager*in mit Ihnen gemeinsam ein persönliches Profil von Ihnen.

Hierzu stellt er*sie Fragen wie:

  • Welchen Berufswunsch haben Sie?
  • Welche beruflichen Alternativen können Sie sich vorstellen?
  • Welche beruflichen Erfahrungen besitzen Sie?
  • Haben Sie weitere Fähigkeiten?
  • Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen?
  • Sind Sie aufgrund von minderjährigen Kindern im Haushalt oder durch die Pflege eines Familienmitglieds zeitlich eingeschränkt?
  • Wie mobil sind Sie?
  • Gib es persönliche Gründe oder Themen, die Ihrer beruflichen Entwicklung im Wege stehen?

Ist Ihr persönliches Profil angelegt, dient es als Grundlage für Ihre (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit Ihrem*Ihrer Fallmanager*in überprüfen Sie Ihre Chancen mit Hilfe von digitalen Stellenbörsen.

Mithilfe dieser Prognose kann Ihr*e Fallmanager*in Ihnen bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Das Angebot erstreckt sich von der Suche nach geeigneten Stellen über Bewerbungsunterstützung, Qualifikationen bis hin zu Umschulungen. Aber auch bei gesundheitlichen, familiären oder sozialen Problemen kann der Kontakt zu Netzwerkpartnern hergestellt werden.

Daraus ergeben sich die nächsten Schritte, die Sie zusammen mit Ihrem*Ihrer Fallmanager*in festlegen. Diese Strategie für Ihren Weg in die Arbeit wird in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung (EGV) schriftlich festgehalten. Die Fortschritte werden in Folgegesprächen thematisiert. Sollten Probleme aufgetreten sein, werden diese besprochen und gemeinsam Lösungen gefunden. Wurden die vereinbarten Ziele erreicht, werden die nächsten besprochen und erneut eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Selbstverständlich können Sie jederzeit bei Bedarf einen Gesprächstermin bei Ihrem*Ihrer Fallmanager*in telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erhalten.

Werde ich bei der Arbeitssuche finanziell unterstützt?

Das Jobcenter kann Ihre aktiven Bemühungen um Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherten Arbeit durch Übernahme von Kosten unterstützen.

Zu den förderfähigen Kosten können unter anderem gehören:

  • Bewerbungskosten
  • Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch oder zur Arbeitsstätte

Hierfür müssen Sie die Anträge vor Entstehen der Kosten bei dem für Sie zuständigen Fallmanagement stellen. Dieser wird dann nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geprüft und beschieden. Auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch.

Sie können praktische und intensive Hilfestellung durch die geschulten Mitarbeiter*innen unserer Netzwerkpartner*innen erhalten.

In vielfältigen Maßnahmen werden individuell Ihre Ziele verfolgt:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Eine Teilnahme an einer Maßnahme ist durch die Zuweisung Ihres*Ihrer Fallmanager*in oder nach Erhalt eines Aktivierungsgutscheins möglich. Für Informationen zu den verschiedenen Maßnahmen, fragen sie Ihren/Ihre Fallmanager*in.

Sie können an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen und durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehört:

  • Qualifizierungen (zum Beispiel Gabelstaplerschein, Helfer*in in der Pflege, Betreuungskraft, u.a.)
  • Umschulung (Schulische- oder Betriebliche Berufsausbildung)
  • Erwerb des Hauptschulabschlusses

Weitere Information finden Sie hier:
Zum Kursportal Schleswig-Holstein
Zum Berufenet

Eine Teilnahme an einer Weiterbildung ist nach Erhalt eines Bildungsgutscheins möglich.

Was ist eine Werkakademie?

Alle Personen, die im Jobcenter Schleswig-Flensburg zum ersten Mal oder erneut einen ALG-II-Antrag stellen (müssen), erhalten von uns ein sofortiges Unterstützungsangebot: Seit 2014 betreibt das Jobcenter Schleswig-Flensburg gemeinsam mit seinen Partner*innen erfolgreich die sogenannten Werkakademien. An den Standorten Kappeln und Flensburg arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich wieder zu beenden – im Idealfall durch eine Arbeitsaufnahme. Dabei orientieren wir uns an Ihren individuellen Ressourcen, Kenntnissen und Talenten. Unterstützt werden Sie vor Ort sowohl von Ihrem*Ihrer Jobcenter-Fallmanager*in, den Coaches und Mitarbeiter*innen unserer Bildungspartner und dem Team Arbeitsmarkt.

Bevor Sie jedoch Leistungen und Unterstützungsangebote wie in einer unserer Werkakademien in Anspruch nehmen können, müssen Sie im Jobcenter Schleswig-Flensburg einen Antrag auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) stellen. Die Antragstellung erfolgt in einem unserer sechs Sozialzentren, die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

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