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Deutschland-Schulticket im Kreis Schleswig-Flensburg

Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat am 14. Dezember 2022 die Einführung und Umsetzung des Deutschland-Schultickets beschlossen.

Das „Deutschland-Schulticket“ war zuvor auch unter den folgenden Namen bekannt, "Deutschlandticket Schule" und "Bildungsticket". Es ist immer ein und das selbe Produkt gemeint.

Das Deutschland-Schulticket bündelt alle freiwilligen Zusatzleistungen des Kreises Schleswig-Flensburg in der Schülerbeförderung. Es trägt dem politischen Willen Rechnung, alle Schüler*innen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg hinsichtlich der Beförderung gleichzustellen und ermöglicht somit gleiche Bildungschancen für alle. 

Die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte haben mitunter unterschiedliche Regelungen, ob und unter welchen Bedingungen das Deutschland-Schulticket angeboten werden kann. Es gelten immer die Regelungen des einzelnen Kreis/ der einzelnen Stadt.

Eine bundesweite und ganzjährige Nutzungsmöglichkeit zu einem einheitlich günstigen Preis erhöht insbesondere für diese jungen Menschen die Attraktivität des ÖPNV und dient somit zusätzlich der CO2-Einsparung und damit dem Umwelt- und Klimaschutz. 

Hinweis: Die Schulen geben das „Deutschland-Schulticket“ zum Schulbeginn aus. Es wird für die Schülerbeförderung eine Übergangsfrist vom Schulbeginn an für den ganzen Monat September geben können. Diese Übergangsfrist gilt für Busunternehmen im Kreis Schleswig-Flensburg.“

Wer ist berechtigt?

Erhältlich für folgende Schülergruppen Eigentanteil pro Schuljahr
Jahrgangsstufe 1 - 10
Schulen der Dänischen Minderheit sowie Schulen in freier Trägerschaft
z.B. Waldorfschule, Ostseeschule *

150 €

Jahrgangsstufe 11 - 13 
Öffentliche allgemein bildende Schule 
z.B. Gymnasium, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe *

150 €
Jahrgangsstufe 11 - 13 
Schulen der Dänischen Minderheit sowie Schulen in freier Trägerschaft *
150 €

Vollzeitschüler an öffentlichen berufsbildenden Schulen 
z.B. BBZ SL, RBZ FL, BBZ RD-ECK *

150 €

* Voraussetzungen: Der alleinige oder Hauptwohnsitz der Schüler*innen liegt im Kreis Schleswig-Flensburg.

Wie beantrage ich das Deutschland-Schulticket?

Was darf ich mit dem Ticket?

Alle Nah- und Regionalverkehre des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus & Bahn) nicht nur im Kreis Schleswig-Flensburg, nicht nur im Land Schleswig-Holstein, sondern auch bundesweit nutzen!


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