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Schule und Sport

Der Fachdienst Schule und Sport des Kreises Schleswig-Flensburg ist für die „äußeren“ Schulangelegenheiten der Schulen in seiner Trägerschaft zuständig.

Für die sogenannten „inneren“ Schulangelegenheiten, hierzu zählen unter anderem Bildungs- und Erziehungsarbeit, Lehrpläne, Unterrichtsgestaltung und -inhalte, ist das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein als oberste Schulaufsicht zuständig und wird in unserem Kreis durch das Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg als untere Schulaufsichtsbehörde unterstützt.

Der Kreis Schleswig-Flensburg ist Schulträger von 2 Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Schleswig und Süderbrarup, dem Berufsbildungszentrum in Schleswig sowie mit der Stadt Flensburg gemeinsamer Schulträger eines weiteren Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Flensburg.

Hierbei nimmt der Fachdienst Schule und Sport eine zentrale organisatorische Rolle ein und ist für eine Fülle von „äußeren“ Schulangelegenheiten für seine Schulen verantwortlich, zum Beispiel

  • der Unterhaltung der Schulgebäude und des Schulgeländes
  • die Bereitstellung von ausreichend Schulraum
  • die Sicherung der sächlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Schulbetrieb
  • der Schülerbeförderung

und vieles mehr.

Schülerbeförderung

Als Träger der Schülerbeförderung für die sogenannte kreisübergreifende Beförderung stellt der Kreis Schleswig-Flensburg sicher, dass für im Kreisgebiet wohnende Schüler*innen die Beförderung zu den öffentlichen Schulen in den Nachbarkreisen und –städten funktioniert. Hierbei kümmert sich der Kreis um die Organisation der Beförderung und erteilt Schüler-Bustickets an die Fahrschüler*innen.

Über die klassischen äußeren Schulangelegenheiten hinaus kümmert sich der Fachdienst Schule und Sport auch um die Erstellung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung, welche Hinweise auf die mögliche Einrichtung, Änderung oder Schließung von Schulen gibt.

Sie zeigt die Entwicklung der Schul- und Schulträgerstruktur auf, dokumentiert die Veränderungen bei den Schülerzahlen und beinhaltet als wesentliches Element der Schulentwicklungsplanung die Prognosen für jede einzelne Schule auf der Grundlage des vorhandenen Datenbestandes.

Kontakt

Bernd Hildebrandt

Friedrich-Ebert-Straße 9
24837 Schleswig

Schulentwicklungsplan

Der Landesgesetzgeber hat die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben.

Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen.

Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat in seiner Sitzung am 5. März 2008 den „Schulentwicklungsplan des Kreises Schleswig-Flensburg“ beschlossen. Wesentlicher Bestandteil war neben einer Schülerprognose für die bestehenden Schulen die Bestätigung der Standorte der neu einzurichtenden Regional- und Gemeinschaftsschulen.

In seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 beschloss der Kreistag die erste Fortschreibung des Plans insbesondere vor dem Hintergrund, planerisch die Einrichtung gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zu ermöglichen. Die Schulprognosen wurden verfeinert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Mit diesem Plan wird nun die zweite Fortschreibung vorgelegt. Sie zeigt die Entwicklung der Schul- und Schulträgerstruktur auf, dokumentiert die Veränderungen bei den Schülerzahlen und beinhaltet als wesentliches Element der Schulentwicklungsplanung die Prognosen für jede einzelne Schule auf der Grundlage des Datenbestandes Schuljahr 2016/17.

Kontakt

Susanne Weidemann

Friedrich-Ebert-Straße 9
24837 Schleswig

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