Schulentwicklungsplan
Der Landesgesetzgeber hat die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben.
Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen.
Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat in seiner Sitzung am 5. März 2008 den „Schulentwicklungsplan des Kreises Schleswig-Flensburg“ beschlossen. Wesentlicher Bestandteil war neben einer Schülerprognose für die bestehenden Schulen die Bestätigung der Standorte der neu einzurichtenden Regional- und Gemeinschaftsschulen.
In seiner Sitzung am 19. Dezember 2012 beschloss der Kreistag die erste Fortschreibung des Plans insbesondere vor dem Hintergrund, planerisch die Einrichtung gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zu ermöglichen. Die Schulprognosen wurden verfeinert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Mit diesem Plan wird nun die zweite Fortschreibung vorgelegt. Sie zeigt die Entwicklung der Schul- und Schulträgerstruktur auf, dokumentiert die Veränderungen bei den Schülerzahlen und beinhaltet als wesentliches Element der Schulentwicklungsplanung die Prognosen für jede einzelne Schule auf der Grundlage des Datenbestandes Schuljahr 2016/17.