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Allgemeinverfügungen des Kreises und weitere Regelungen 

Allgemeinverfügungen des Kreises Schleswig-Flensburg

Seit dem 20. Februar gilt im Kreis Schleswig-Flensburg im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests keine Allgemeinverfügung mehr, die besondere Maßnahmen anordnet.

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