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Informationen für Ein- und Rückreisende

Aktuelle Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen für Reisende finden Sie auf den Informationsseiten der Bundesregierung hier.

Reisen innerhalb Deutschlands und die Beherbergung sind ohne Einschränkungen oder Zugangsbeschränkungen möglich. Für die Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gelten bundeseinheitliche Regelungen (Coronavirus-Einreiseverordnung).

Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht.

Eine Testpflicht besteht für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende Viruasvariante bereits aufgetreten ist oder in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht.

Eine Quarantänepflicht ("Absonderungspflicht") von 14 Tagen nach Einreise oder ein „Beförderungsverbot" besteht weiterhin nur für solche Gebiete, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind, in denen eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits aufgetreten ist. Abgrenzungskriterium ist somit der Unterschied, ob eine besonders besorgniserregende Variante bereits aufgetreten ist oder nur droht aufzutreten.

Diese Pflicht gilt auch für geimpfte oder genesene Personen.

Virusvariantengebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer besorgniserregenden Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Internetseite veröffentlicht.

Die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023, um 0:00 Uhr als "Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".

Die aktuelle Liste der Virusvariantengebiete finden Sie hier: Zur aktuellen Liste des RKI.