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Impfen bei Kinderwunsch & Schwangerschaft

In der Schwangerschaft und nach der Geburt ist der Schutz des Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Einige Impfungen sind für Schwangere oder bei Kinderwunsch sogar besonders empfohlen, um die Mutter oder auch das Kind vor Erkrankungen und Komplikationen zu schützen. Nicht alle empfohlenen Impfungen können während der Schwangerschaft erfolgen, zum Beispiel sogenannte Lebendimpfungen. Und auch Familienmitglieder sollten ihren aktuellen Impfschutz überprüfen, um Infektionen des Neugeborenen zu vermieden. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft über Ihren Impfschutz! 

  • Schon vor einer Schwangerschaft sollte der Impfschutz für Windpocken, Masern, Mumps und vor allem Röteln vollständig sein.
  • Die Impfung gegen Grippe (Influenza) und Keuchhusten (Pertussis) ist besonders während der Schwangerschaft empfohlen.
  • Bei fehlender Basisimmunität oder bei bestimmten Grunderkrankungen wird auch eine COVID-19-Impfung empfohlen. 
  • Auch Familienmitglieder, die nach der Geburt engen Kontakt zum Kind haben, sollten über einen aktuellen Impfschutz für Keuchhusten haben.

In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber sollte bei stillenden Frauen nicht erfolgen. 

Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Röteln geimpft werden?

Die Infektion der Mutter mit Röteln in der Schwangerschaft kann zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Feten führen. Bei der sogenannten Rötelnembryopathie können einzelne oder mehrere Organe betroffen sein oder es kann zu Fehlgeburten kommen. Typisch ist die Kombination aus angeborenen Herzfehlern, Schwerhörigkeit/Taubheit und Trübung der Augenlinse. Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher während der Schwangerschaft die Infektion erfolgt. In den Mutterschaftsrichtlinien ist daher die Untersuchung des Immunstatus für Röteln vorgeschrieben.

Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten.

Es handelt sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Nach Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies allen bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln und auch Windpocken) erfolgen.

Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Windpocken geimpft werden?

Das sogenannte fetale Varizellensyndrom ist eine seltene, aber schwerwiegende Komplikation bei einer Infektion der Mutter mit Windpocken (Varizellen) während der Schwangerschaft. Die Folge sind Fehlbildungen des Kindes. Die Fehlbildungen und Komplikationen sind sehr variabel, können verschiedene Organe betreffen und auch zu Fehlgeburten führen. Ein Risiko besteht insbesondere bei einer Infektion der Mutter im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft.

Ein weiteres Risiko besteht im Falle einer Infektion der Mutter kurz vor oder nach der Geburt. Die Übertragung der Infektion auf das Kind kann dann zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung führen.

Frauen im gebärfähigen Alter, die über keine Immunität verfügen, sollten zweimal gegen Varizellen geimpft werden. Im Falle einer ungeklärten Immunitätslage ist eine Antikörperbestimmung notwendig. Eine ungeklärte Immunitätslage ist dann gegeben, wenn bisher keine sichere Infektion mit Windpocken stattgefunden hat und keine oder nur eine dokumentierte Impfung vorliegt.

Es handelt sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Nach Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies allen bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann als reine Windpockenimpfung, aber auch mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) erfolgen.

Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Masern geimpft werden?

Die Masern sind keine harmlose „Kinderkrankheit“, sondern können bei Kindern und Erwachsenen mit schweren Komplikationen einhergehen. Wenn die Mutter über keine Immunität gegen verfügt, kann sie während der Schwangerschaft auch keine Antikörper übertragen, die normalerweise das Kind in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt vor einer Infektion schützen würden. 

Generell wird eine einmalige Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist.

Es handelt sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Nach Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies allen bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann auch mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln, ggf. auch Windpocken) erfolgen.

Warum wird die Grippeimpfung für Schwangere empfohlen?

Schwangere haben bei einer Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Das erhöhte Komplikationsrisiko von Schwangeren hängt mit den Veränderungen zusammen, die während einer Schwangerschaft im Körper der Mutter ablaufen. Diese betreffen auch das Immunsystem und können schwangere Frauen für Infektionen durch virale Erreger wie das Grippevirus anfälliger machen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesund­heit­licher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) schon ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.

Da es sich bei den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen für Erwachsene um Totimpfstoffe handelt, ist eine Impfung generell in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich. Die Sicherheit der Impfstoffe wurde sowohl für Schwangere als auch für Ungeborene bestätigt. Es wurde in Studien keine erhöhte Zahl von schweren Reaktionen aufgrund einer Grippeimpfung festgestellt. Weder war die Anzahl der Frühgeburten oder Kaiserschnitte erhöht, noch gab es Unterschiede im Gesundheitszustand der Säuglinge nach der Geburt.

Auch Neugeborene profitieren von der Impfung ihrer Mütter: Über die Plazenta werden Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben, die ihm einen Schutz gegen Influenza in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen.

Warum wird die Impfung gegen Keuchhusten empfohlen?

Weltweit ist Keuchhusten (Pertussis) trotz hoher Impfquoten bei Kindern eine häufige Erkrankung.

Säuglinge sind besonders gefährdet. Bei ihnen kann eine Infektion zu Lungenentzündungen, Atemstillstand und Funktionsstörungen des Gehirns führen und in selten Fällen trotz Behandlung auch tödlich verlaufen. Durch die Symptome kann es auch zu Trinkschwierigkeiten kommen, beispielsweise beim Stillen oder beim Füttern mit der Flasche. Das Risiko für Krankheitskomplikationen ist im ersten Lebenshalbjahr am höchsten. Die meisten Säuglinge müssen im Krankenhaus behandelt werden, wobei Säuglinge unter 2 Monaten den höchsten Anteil von schweren Verläufen aufweisen.

Durch eine Impfung während der Schwangerschaft kommt es zur Bildung von Antikörpern, die sowohl die Mutter als auch das Neugeborene in den ersten Wochen nach der Geburt vor dieser Krankheit schützen. Der Impfstoff ist gut verträglich. Eine Pertussis-Impfung während der Schwangerschaft ist genauso sicher wie eine Impfung vor einer Schwangerschaft.

Eine Impfung gegen Keuchhusten wird allen schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, bei jeder Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde.

Auch andere enge Kontaktpersonen, wie beispielsweise der Vater, Geschwister oder Großeltern, sollten zum optimalen Schutz Ihres Babys erneut geimpft werden, wenn in den letzten 10 Jahren keine Impfung gegen Keuchhusten erfolgte.

Warum sollte im ersten Drittel der Schwangerschaft nicht geimpft werden?

Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. So wird verhindert, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte (Fehlgeburten) fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine Impfung mit einem Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung oder einen Schwangerschaftsabbruch dar.

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