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Impfen bei Kinderwunsch & Schwangerschaft

In der Schwangerschaft ist der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen können, wird empfohlen, bestimmte Impfungen bei Kinderwunsch frühzeitig durchzuführen. So ist es z.B. wichtig, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls gegen Windpocken, Masern und vor allem Röteln zu impfen.

Die Impfungen gegen Grippe (Influenza) und Keuchhusten (Pertussis) sind hingegen besonders in der Schwangerschaft empfohlen.

Die Impfung gegen Keuchhusten wird auch für Familienmitglieder empfohlen, die nach der Geburt engen Kontakt zum Kind haben werden!

In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber soll bei stillenden Frauen nicht erfolgen.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft über Ihren Impfschutz!

Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Röteln geimpft werden?

Die Infektion der Mutter mit Röteln in der Schwangerschaft kann zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Feten führen. Bei der sogenannten Rötelnembryopathie können einzelne oder mehrere Organe betroffen sein oder es kann zu Fehlgeburten kommen. Typisch ist die Kombination aus angeborenen Herzfehlern, Schwerhörigkeit/Taubheit und Trübung der Augenlinse. Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher während der Schwangerschaft die Infektion erfolgt. In den Mutterschaftsrichtlinien ist daher die Untersuchung des Immunstatus für Röteln vorgeschrieben.

Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten.

Beim Rötelnimpfstoff handelt es sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln, ggf. auch Windpocken) erfolgen.

Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Windpocken geimpft werden?

Das sogenannte fetale Varizellensyndrom ist eine seltene, aber schwerwiegende Komplikation bei einer Infektion der Mutter mit Windpocken (Varizellen) während der Schwangerschaft. Die Folge sind Fehlbildungen des Kindes. Die Fehlbildungen und Komplikationen sind sehr variabel, können verschiedene Organe betreffen und auch zu Fehlgeburten führen. Ein Risiko besteht insbesondere im ersten und zweiten Drittel der Schwangerschaft.

Ein weiteres Risiko besteht im Falle einer Varizellen-Erkrankung der Mutter kurz vor oder nach der Geburt. Die Übertragung der Infektion auf das Kind kann hier zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung führen.

Frauen im gebärfähigen Alter, die über keine Immunität verfügen, sollten zweimal gegen Varizellen geimpft werden. Im Falle einer ungeklärten Immunitätslage ist eine Antikörperbestimmung notwendig. Eine ungeklärte Immunitätslage ist dann gegeben, wenn bisher keine sichere Infektion mit Windpocken stattgefunden hat und keine oder nur eine dokumentierte Impfung vorliegt.

Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann als reine Windpockenimpfung, aber auch mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) erfolgen.

Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Masern geimpft werden?

Die Masern sind keine harmlose „Kinderkrankheit“, sondern können mit schweren Komplikationen einhergehen. Beim Masernimpfstoff handelt es sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Da die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft kontraindiziert ist, sollte vor einer Schwangerschaft geimpft werden, wenn keine ausreichende Immunität gegen Masern besteht.

Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird auf Grund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann auch mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln, ggf. auch Windpocken) erfolgen.

Warum wird die Grippeimpfung für Schwangere empfohlen?

Daten und Erfahrungen aus saisonalen Grippe (Influenza) sowie aus vergangenen Grippepandemien zeigen, dass Schwangere bei einer Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesund­heit­licher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.

Das erhöhte Komplikationsrisiko von Schwangeren hängt mit verschiedenen physiologischen und immunologischen Veränderungen zusammen, die während einer Schwangerschaft im Körper ablaufen. Diese Veränderungen können schwangere Frauen für virale Erreger wie das Grippevirus empfänglicher machen.

Da es sich bei den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen für Erwachsene um Totimpfstoffe handelt, ist eine Impfung generell in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich. Die Sicherheit der Impfstoffe wurde sowohl für Schwangere als auch für Ungeborene bestätigt. Es wurde in Studien keine erhöhte Zahl von schweren Reaktionen aufgrund einer Grippeimpfung festgestellt. Weder war die Anzahl der Frühgeburten oder Kaiserschnitte erhöht, noch gab es Unterschiede im Gesundheitszustand der Säuglinge nach der Geburt.

Auch Neugeborene profitieren von der Impfung ihrer Mütter: Über die Plazenta werden Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben, die ihm einen Schutz gegen Influenza in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen.

Warum wird die Impfung gegen Keuchhusten empfohlen?

Weltweit ist Keuchhusten (Pertussis) trotz hoher Impfquoten bei Kindern eine häufige Erkrankung.

Säuglinge sind besonders gefährdet. Bei ihnen kann eine Infektion zu Atemstillstand, Lungenentzündungen, Ohrenentzündungen, Funktionsstörungen des Gehirns und bedingt durch eine extrem erhöhte Anzahl der weißen Blutkörperchen (Lymphozyten) auch zu Lungenhochdruck führen. Durch die Symptome kann es auch zu Trinkschwierigkeiten kommen, beispielsweise beim Stillen oder beim Füttern mit der Flasche. Das Risiko für Krankheitskomplikationen ist im ersten Lebenshalbjahr am höchsten. Die meisten Säuglinge müssen im Krankenhaus behandelt werden, wobei Säuglinge unter 2 Monaten den höchsten Anteil von schweren und in seltenen Fällen sogar tödlichen Verläufen aufweisen.

Durch eine Impfung während der Schwangerschaft kommt es zur Bildung von Antikörpern, die sowohl die werdende Mutter als auch das Neugeborene vor dieser Krankheit schützen.

Eine Impfung gegen Keuchhusten wird allen schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde.

Der Impfstoff ist gut verträglich. Eine Pertussis-Impfung während der Schwangerschaft ist genauso sicher wie eine Impfung vor einer Schwangerschaft.

Auch andere enge Kontaktpersonen, wie beispielsweise der Vater, Geschwister oder Großeltern, sollten zum optimalen Schutz Ihres Babys erneut geimpft werden, wenn in den letzten 10 Jahren keine Impfung gegen Keuchhusten erfolgte.

Warum sollte im ersten Drittel der Schwangerschaft nicht geimpft werden?

Mit sogenannten inaktivierten Impfstoffen („Totimpfstoffen“), wie sie bei den Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten, aber z.B. auch Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung verwendet werden, können auch Schwangere geimpft werden.

Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. So wird verhindert, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte (Fehlgeburten) fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit einem Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung oder einen Schwangerschaftsabbruch dar.

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