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Impfungen für Geflüchtete und Asylbewerber

Zu einer angemessenen medizinischen Versorgung von Geflüchteten und Asylsuchenden gehört ein ausreichender Impfschutz. Grundsätzlich sollen Geflüchtete und Asylsuchende nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden und Impfungen frühzeitig nach der Ankunft angeboten werden.

Vorliegende Impfdokumente sollten berücksichtigt werden, um den individuellen Impfstatus zu überprüfen und fehlende Impfungen nachzuholen. Häufig kann der Impfstatus aufgrund fehlender Dokumente nicht überprüft werden. Aus pragmatischen Gründen sollten Impfungen, die nicht dokumentiert sind, als nicht durchgeführt angesehen und entsprechend den STIKO-Empfehlungen nachgeholt werden.

Für alle Personen gilt, dass fehlende Impfdokumente kein Grund sind, empfohlene Impfungen nicht nachzuholen oder mit der Erstimmunisierung nicht zu beginnen.

Geflüchtete haben nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen.

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