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Masernimpfung

Die Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen überhaupt: Mehr als 90 % aller Kontaktpersonen stecken sich ebenfalls an.
Die Erkrankung wird durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten und Niesen übertragen und die Erreger können noch bis zu 2 Stunden in der Luft nachgewiesen werden. Erkrankte sind auch schon einige Tage vor Beginn der ersten Symptome ansteckend.  Nach einer Ansteckung kommt es in nahezu 100 % der Fälle auch zu einer symptomatischen Erkrankung. Vor der Einführung der Masernimpfung sind deshalb nahezu alle Menschen bereits in der Kindheit erkrankt, weshalb Masern oft als „Kinderkrankheit“ bezeichnet werden. Es handelt sich aber keinesfalls um eine „harmlose“ Erkrankung und auch Jugendliche und Erwachsene können erkranken.

Die Erkrankung kann mit schweren Komplikationen einhergehen: am häufigsten sind Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, selten auch eine akute Hirnentzündung, die zu dauerhaften Schäden führen (Lähmungen, geistige Behinderung) oder sogar tödlich verlaufen kann. Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sind besonders gefährdet.

Eine sehr seltene Spätkomplikation ist eine Hirnentzündung, die erst Monate oder Jahre nach der überstandenen Infektion auftritt (Subakute sklerosierende Panenzephalitis), die aber nicht behandelt werden kann. Sie führt immer zu einer fortschreitenden Beeinträchtigung der Hirnfunktion und verläuft immer tödlich. Das Risiko ist dabei besonders für Kinder, die sich in den ersten Lebensjahren anstecken, erhöht.

Eine zusätzliche Komplikation ist, dass eine Infektion mit den Masern zu einer anhaltenden Schwächung des Immunsystems führt, die über mehrere Wochen bis hin zu Jahren andauern kann und den Körper anfällig für weitere Infektionen macht (wie z. B. bakterielle Superinfektionen). Die Impfung hat diese Nebenwirkungen nicht. Deshalb ist es bei den Masern erst Recht kein Vorteil, die Erkrankung selbst durchzumachen, anstatt sich zu impfen. Durch eine ausreichend hohe Impfquote in der Bevölkerung könnte die Masernerkrankung für immer ausgerottet werden (siehe unten).

Eine Maserninfektion kann nicht behandelt werden. Nur die Symptome können während er Erkrankung durch Medikamente gemildert werden ( z. B. Fiebersenkung, Schmerzmittel, Antibiotika bei bakteriellen Superinfektionen). 

Masernimpfung

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Die erste Teilimpfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden (frühestens mit 9 Monaten, wenn z. B. Ansteckungsgefahr herrscht oder das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wird). Die zweite Impfung soll frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten, gegeben werden. Die 2. Impfung ist keine sogenannte „Auffrischimpfung“, sondern wichtig für einen sicheren und kompletten Impfschutz. Nach der ersten Impfung liegt die Wirksamkeit bei ca. 90-95 %, nach zwei Impfungen dann bei über 99 %. Weitere Impfungen oder Auffrischungen sind dann nicht erforderlich. Verpasste oder verschobene Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden.

Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und bisher keine bestätigte Maserninfektion durchgemacht haben oder geimpft wurden, sollten die Impfung ebenfalls nachholen und mindestens einmal gegen Masern geimpft werden.

Für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, ist durch das Infektionsschutzgesetz auch eine zweimalige Impfung verpflichtend vorgeschrieben, wenn keine Immunität besteht. Einzelheiten dazu regelt das „Masernschutzgesetz“ (§20 Infektionsschutzgesetz). Auch für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen ist die altersgerechte Impfung gegen Masern gesetzlich vorgeschrieben.
Zu den weiteren Informationen zum Masernschutz. 
Zu noch weiteren Informationen zum Masernschutz.

Gegen Masern wird mit einem Kombinationsimpfstoff geimpft, der zusätzlich auch gegen Infektionen mit Röteln und Mumps wirksam ist. Auch eine Kombination mit der Impfung gegen Windpocken ist möglich. Es handelt sich um einen „Lebendimpfstoff“, das heißt der Impfstoff enthält abgeschwächte Viren, die das Immunsystem stimulieren, aber keine Erkrankung mehr auslösen können.

Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Auch Säuglinge ab einem Alter von 9 Monaten können geimpft werden, wenn Ansteckungsgefahr besteht. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden.

Mögliche Nebenwirkungen der Impfung

Die Impfung ist gut verträglich. Bei etwa 5 von 100 Geimpften kommt es in den ersten drei Tagen nach der Impfung durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Gelegentlich schwellen Lymphknoten in der Nähe ebenfalls an. Auch kurzfristige Allgemeinsymptome wie eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden können auftreten.
Solche Impfreaktionen sind in der Regel vorübergehend und klingen ohne Folgen wieder ab. Seltene Nebenwirkungen sind im Zusammenhang mit einer Temperaturerhöhung Fieberkrämpfe (in der Regel ohne Folgen) v.a. bei Säuglingen und Kleinkindern. Sollten Kinder zu Fieberkrämpfen neigen, kann im Rahmen der Impfung nach ärztlicher Rücksprache auch vorsorglich ein fiebersenkendes Medikament gegeben werden. Allergische Reaktionen auf den Impfstoff sind möglich, ebenso länger andauernde Gelenkentzündungen. Beides ist aber sehr selten. Nur in Einzelfällen verminderte sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind. Wie in Folge der Krankheit wird als sehr seltene Nebenwirkung auch eine mögliche Gehirnentzündung nach der Impfung diskutiert. Weltweit sind diese nach Impfung in wenigen Einzelfällen beobachtet worden. Ein Zusammenhang mit der Impfung konnte jedoch nicht belegt werden.

Eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln erhöht nicht das Risiko für chronische Erkrankungen.  Die Masernimpfung kann nicht Autismus oder Morbus Crohn auslösen.
Dieses Vorurteil geht wohl maßgeblich auf eine fehlerhafte Veröffentlichung Ende der 1990er Jahre des Mediziners Andrew Wakefield zurück. Der britische Arzt versuchte damals selbst mittels einer Studie nachzuweisen, dass Masernimpfungen Autismus begünstigen. In seiner Untersuchung wurde jedoch kein Zusammenhang nachgewiesen. Seine Veröffentlichung postulierte lediglich eine mögliche Assoziation - allerdings auf Basis methodischer Fehler, einer unzureichenden Datenlage und Manipulationen. Die Studie wurde zurückgezogen und 10 der ursprünglich 13 Autoren widerriefen ihre Interpretation offiziell. Wakefield verlor wegen unethischen Verhaltens seine ärztliche Zulassung im Heimatland. Dennoch erzeugte die Veröffentlichung viel Aufmerksamkeit, einen Rückgang der Impfquoten und dadurch einen Anstieg von Masernfällen in Großbritannien. In weiteren Studien wurde kein Zusammenhang zwischen der Impfung und Autismus gefunden.

Was sind "Impfmasern"?

Neben der für alle Impfungen typisch möglichen Impfreaktionen kann bis zu vier Wochen nach der Masernimpfung auch ein Hautausschlag auftreten, der dem einer richtigen Masernerkrankung ähnlich ist.
Der Ausschlag ist keine Impfkomplikation und ist auch nicht ansteckend. Es treten auch keine Komplikationen einer richtigen Masernerkrankung auf.

Kann auch bei einer Hühnereiweißallergie geimpft werden?

Auch bei einer Hühnereiweißallergie kann man in der Regel die Masernimpfung erhalten. Der Impfstoff enthält Spuren von Hühnereiweiß, daher gibt es gelegentlich das Gerücht, Allergiker sollten sich nicht impfen lassen. Das Hühnereiweiß im Impfstoff ist jedoch nicht das gleiche Eiweiß wie in einem Hühnerei und im Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff nur in geringen Mengen vorhanden. Studien haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der Personen, die gegen Hühnereiweiß allergisch ist, den Impfstoff vertragen. Beraten Sie sich im Fall einer Hühnereiweißallergie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Sollten nach einer Impfung die Antikörper bestimmt werden?

Eine Kontrolle der Antikörper nach der Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen. Nach einer zweimaligen Impfung liegt der Impfschutz bei über 99 %.

Eine durchgemachte Erkrankung könnte mit einer Laboruntersuchung bestätigt werden.

Warum wird die Impfung nur für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, empfohlen?

Masern werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Sie gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt und nahezu jeder Kontakt einer ungeschützten Person mit einem Erkrankten führt auch zur Ansteckung. Die Masern-Schutzimpfung wird seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und in der ehemaligen DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Personen, die vor 1971 geboren wurden, haben daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masern-Erkrankung (sogenannte „Wildvirus-Erkrankung“) durchgemacht und sind durch diese immun.

Weltweite »Ausrottung« der Masern (Masernelimination)?

Das Masernvirus kann nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, es braucht den menschlichen Körper zum Überleben.

Durch eine ausreichend hohe Impfquote könnte das Masernvirus daher für immer „ausgerottet“ (eliminiert) werden! Das gleich gilt übrigens auch für die Röteln, Mumps und Kinderlähmung (Polio). Dafür wäre eine Immunität von mindestens 95 % der Bevölkerung notwendig.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich zum Ziel gesetzt, die Masern weltweit auszurotten. Durch die Einführung der Pockenimpfung und einer weltweiten Impfkampagne ist es z.B. 1979 bereits gelungen, die gefährliche Pocken- Erkrankung auszurotten. Eine Impfung gegen die Pocken ist heutzutage daher nicht mehr nötig.

Einige Regionen der Welt gelten schon jetzt als „masernfrei“. Durch den internationalen Reiseverkehr können aber auch hier immer wieder mitgebrachte Infektionen zu Ausbrüchen führen. Solange die Masern also nicht weltweit eliminiert sind, muss weiterhin eine hohe Impfquote erreicht werden, um Ausbrüche zu verhindern.

In Deutschland erkranken jedes Jahr mehrere hundert Menschen an Masern, selten treten auch Todesfälle auf.  Zahlen zu Masernerkrankungen werden in Deutschland erst seit Einführung der Meldepflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 erfasst. Parallel hat die Ständige Impfkommission (STIKO) 2001 die Empfehlung für die 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfdosis vom 5. bis 6. Lebensjahr auf das 2. Lebensjahr vorgezogen, um frühzeitiger einen vollständigen Immunschutz aufzubauen. In den Folgejahren sind die Masernfälle pro Jahr deutlich gesunken. Der erneute Anstieg der Erkrankungszahlen nach 2005 wurde jedoch durch immer wieder auftretende, regional und zeitlich begrenzte Krankheitsausbrüche verursacht. Fast alle dieser Masernerkrankten waren ungeimpft und zunehmend waren Jugendliche und junge Erwachsene betroffen. Die STIKO hat folglich im Jahr 2010 eine Masernimpfung für bislang nicht oder in der Kindheit nur einmal geimpfte, nach 1970 geborene Erwachsene empfohlen, um die bestehenden Immunitätslücken zu schließen. Denn Masernausbrüche lassen sich erst verhindern, wenn 95 % der Bevölkerung immun sind.

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