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Reiseimpfungen

Aufgrund der großen Anzahl unterschiedlichster Reiseziele, Reisedauern und individueller Faktoren ist eine „Standard“-Reiseimpfempfehlung für Reisende nur sehr begrenzt möglich.

Auch können sich die Empfehlungen für Langzeit- oder Arbeitsaufenthalte unterscheiden. Bestimmte Impfungen können aufgrund länderspezifischer Ein- und Ausreisevorschriften im internationalen Reiseverkehr - auch im Transit - verpflichtend sein (z.B. Gelbfieber).

Eine Beratung zu Reiseimpfungen können Sie auch im Rahmen der wöchentlichen Impfsprechstunde erhalten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Weitere Informationen zu Reiseimpfungen finden Sie auch über die Links auf dieser Seite.

Bestimmte Impfungen benötigen für einen vollständigen und bestmöglichen Impfschutz eventuell mehrere Impfdosen im Abstand von einigen Wochen. Informieren Sie sich vor einer geplanten Reise daher frühzeitig über empfohlene Impfungen.

Welche Reiseimpfungen kann ich im Fachdienst Gesundheit erhalten?

Prinzipiell können Sie im Fachdienst Gesundheit mit jedem in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft werden.

Die Impfstoffe für Reise-Impfungen sind in der Regel im Gesundheitsamt nicht vorrätig.

Im Anschluss an einer Beratung müsste ggf. zunächst ein Rezept ausgestellt und der Impfstoff über eine Apotheke beschafft werden. Die Impfung ist dann entweder im Gesundheitsamt oder auch in der hausärztlichen Praxis möglich (eine vorherige Rücksprache mit der Praxis ist notwendig).

Kann ich auch eine Impfung gegen Gelbfieber erhalten?

Die Impfung gegen Gelbfieber ist bei Reisen in Risikogebiete dringend angeraten und in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Sie darf nur in ausgewiesenen Impfstellen erfolgen.
Eine Liste der Impfstellen finden Sie hier auf dieser Seite.

Im Gesundheitsamt Schleswig sind Impfungen gegen Gelbfieber in Kürze möglich. Bitte fragen Sie ggf. im Rahmen der Impfsprechstunde nach dem Angebot.

Welche Kosten fallen bei Reiseimpfungen an?

Die Impfung im Gesundheitsamt ist kostenlos, aber die Kosten für den Impfstoff müssen selbst gezahlt werden. 

Reiseimpfungen sind grundsätzlich individuelle Vorsorge. Bei privaten Auslandsreisen hängt es von der jeweiligen Krankenversicherung ab, ob im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung die Kosten übernommen werden.

Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt, Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Kostenübernahme im Vorwege bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eventuell einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Versicherten zusätzlich entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (z. B. dem Arbeitgeber) haben.