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Sicherheit, Allergien & Kontraindikationen

Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und eine der wichtigsten und effektivsten Vorsorgemaßnahmen der Medizin. Sie schützen:

  • vor Infektionskrankheiten, die nur schwer oder gar nicht therapierbar sind (z.B. Kinderlähmung / Poliomyelitis)
  • vor möglichen schweren Komplikationen bei Infektionen (z.B. Hirnentzündung bei Masern)
  • vor allem Ältere Menschen und Personen mit bestimmten Grundkrankheiten vor schweren Krankheitsverläufen (z.B. Grippeschutzimpfung)
  • vor Infektionskrankheiten, die während der Schwangerschaft (z.B. Röteln) oder der Geburt (z.B. Windpocken) zu schweren Schäden beim Kind führen können.

Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Überwachung möglicher neuer oder seltener Nebenwirkungen nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.

Wie kommen die Impfempfehlungen zu Stande?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein Gremium aus Expert*innen, die Empfehlungen für Impfungen und Impfzeitpunkte erarbeiten und herausgeben. Ärztinnen und Ärzte richten sich in der Regel nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO, die in Deutschland medizinischer Standard sind. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der STIKO werden gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium und den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen.

Diese interaktive Grafik zeigt die Zusammenhänge, informiert über die einzelnen Prozessschritte und die Menschen, die an der Impfempfehlung beteiligt sind.

Können Impfungen allergische Erkrankungen auslösen?

Standardimpfungen fördern nicht die Sensibilisierung gegen Umweltallergene und fördern auch nicht die Entwicklung von Erkrankungen, wie Neurodermitis, Asthma oder Heuschnupfen. Bis heute konnte in verschiedenen Studien kein Zusammenhang zwischen Impfungen und der Zunahme von Allergien oder den ,,atopischen Erkrankungen" gefunden werden. Eine Verzögerung des Impfschutzes gegen Erkrankungen, die möglicherweise zu Behinderungen führen oder tödlich verlaufen können, ist also nicht gerechtfertigt (vgl. Positionspapier „Allergie und Impfen“ der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie).

Eine Analyse Rotterdamer Ärzte, die alle zwischen 1966 und 2003 zu dem Thema veröffentlichten Fachartikel auswerteten, zeigte, dass sich insbesondere in den methodisch zuverlässigeren Untersuchungen kein erhöhtes Allergierisiko finden ließ. Es zeigte sich vielmehr, dass Impfungen das Risiko für die Allergie-Entwicklung verringern können.

Auch eine wissenschaftliche Auswertung des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) ergab keine Hinweise auf einen solchen Zusammenhang. Auch eine weitere Erfahrung hierzulande weist in diese Richtung: In der DDR, wo eine gesetzliche Impfpflicht bestand und fast alle Kinder geimpft wurden, gab es kaum Allergien. Diese nahmen in Ostdeutschland erst nach der Wende zu, während gleichzeitig die Impfquoten sanken.

Sind Impfungen auch bei bestimmten Allergien möglich?

Auch Allergiker können und sollten alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten. Bestimmte Impfungen werden z.B. für Asthmatiker sogar explizit empfohlen (Grippeschutzimpfung, Impfung gegen Pneumokokken).

Nur Allergien gegen tatsächliche Bestandteile des Impfstoffs können Kontraindikationen oder zumindest Impfhindernisse darstellen. Nach individueller Risikoabwägung könnten aber auch dann dringend notwendige Impfungen gegeben werden. Abhängig von der Schwere der Allergie sollte die Impfung gegebenenfalls unter stationärer Beobachtung in einem Krankenhaus erfolgen.

Selbst bei einer Hühnereiweißallergie kann in der Regel eine Impfung erfolgen. Nur wenige Impfstoffe werden unter Verwendung von Hühnerembryonen produziert (z.B. solche gegen Grippe, Gelbfieber).
Impfstoffe, bei denen die Viren auf Bindegewebszellen von Hühnern gezüchtet wurden (Masern-Mumps-Röteln, Tollwut, FSME), enthalten allenfalls kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß ohne Gefahr einer allergischen Reaktion. Internationale Studien belegen, dass auch Kinder mit anamnestisch bekannter Hühnereiweißallergie problemlos und gefahrlos gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden können. Die Hühnereiweißallergie wird in internationalen und nationalen Leitlinien für diese Impfstoffe nicht mehr als Kontraindikation genannt. Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden.

Enthalten Impfstoffe giftige Zusatzstoffe?

In Impfstoffen sind manchmal Zusätze enthalten, allerdings in äußerst geringen Konzentrationen und weit unterhalb toxikologischer Grenzwerte. Es kommt also zu keiner „giftigen“ Wirkung im Körper – auch nicht bei mehreren oder wiederholten Impfungen.

Die Substanzen dienen beispielsweise dazu, um Erreger abzutöten (Formaldehyd), die Immunantwort zu verstärken (sogenannte Adjuvanzien, z.B. Aluminiumsalze) oder den Impfstoff haltbar zu machen (Phenol).
Vielfach werden Kombinationsimpfstoffe verwendet, die gegen mehrere Krankheitserreger gleichzeitig schützen. Dadurch wird auch die Menge an Zusatzstoffen so gering wie möglich gehalten.
Die Verträglichkeit von Impfstoffen bei der Zulassung wird sehr genau überprüft und auch danach weiter überwacht.

Bestehen grundsätzliche Kontraindikationen gegen Impfungen?

Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sind bis zur Klärung der Ursache eine Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff. Bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können ebenso Impfhindernisse darstellen. Nach einer allergischen Reaktion auf einen Impfstoff sollte unbedingt ein Allergietest (Hauttest) mit dem Impfstoff bzw. mit Einzelkomponenten des Impfstoffs erfolgen. So kann der tatsächliche Auslöser der Reaktion identifiziert und das Risiko für zukünftige Impfstoffreaktionen minimiert bzw. ein unnötiger und ungerechtfertigter Verzicht auf andere Impfungen vermieden werden.

Während einer Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Durch dieses Vorgehen soll vermieden werden, dass mögliche Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf oder bei der Geburt mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden. Bei bestehendem Kinderwunsch sind verschiedene Impfungen (z.B. gegen Grippe, Keuchhusten oder Röteln) ausdrücklich empfohlen. 

Für Patient*innen mit Immunschwäche sind Impfungen nicht generell kontraindiziert bzw. bei bestimmten Erkrankungen sogar empfohlen. Vor einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte aber der behandelnde Arzt konsultiert werden.

Was sind falsche Kontraindikationen gegen Impfungen?

Häufig unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden.

Akute und behandlungsbedürftige Erkrankungen stellen eine vorübergehende Kontraindikation für Impfungen dar. Nach Abschluss der Behandlung ist eine Impfung aber wieder möglich. Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen, sind aber keine Kontraindikation gegen eine Impfung.

Weitere falsche Kontraindikationen sind z.B.:

  • Fieberkrämpfe in der Vorgeschichte des Impflings,
  • Krampfanfälle in der Familie,
  • Ekzem/Neurodermitis,
  • Hauterkrankungen (Dermatosen) und lokalisierte Hautinfektionen,
  • Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten,
  • Schwangerschaft in der Familie / Haushalt,
  • angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen,
  • Neugeborenengelbsucht (Ikterus),
  • chronische Erkrankungen
  • nicht fortschreitende Erkrankungen des Zentralnervensystems
  • Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden!
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