Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Die Belehrung (früher Gesundheitszeugnis) ist Voraussetzung für den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln. Personen, die bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ziel der Belehrung ist es, Ihre eigenen Symptome oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen und einschätzen zu können, wann die Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausgeübt werden darf. So soll eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern durch die Kontamination der Lebensmittel verhindert werden. Die Erstbelehrung muss durch den Fachdienst Gesundheit erfolgen und darf bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Ab Oktober 2024 kann die Belehrung auch online durchgeführt werden.
Bei Aufnahme der Tätigkeit ist dann eine zusätzliche Belehrung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn im weiteren Verlauf nicht mindestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt.
Terminbuchung vor Ort
Sollten Sie nicht über die technische Ausstattung verfügen, um online an einer Belehrung teilzunehmen, ist die Belehrung zu bestimmten Terminen auch vor Ort im Gesundheitsamt möglich. Einen Termin für die Belehrung vor Ort könne Sie hier buchen: https://www.clicknbook.de/schleswig-flensburg-belehrungen/
Die Belehrung dauert circa 45 Minuten und findet im Fachdienst Gesundheit, Moltkestraße 22-26, 24837 Schleswig statt.
Bringen Sie bitte Ihren Pass oder Personalausweis sowie die Verwaltungsgebühr von 25 Euro in Bar zu der Veranstaltung mit.
Terminbuchung Online-Belehrung
Hier können Sie sich ab dem 2. Oktober 2024 zur Online-Belehrung anmelden: https://sl.gotzg.de
Die Belehrung ist sowohl in deutscher Sprache als auch in verschiedenen Fremdsprachen möglich. Weitere Hinweise zum Ablauf der Online-Belehrung finden Sie auch weiter unten auf dieser Seite. Sollten Sie nicht über die technische Ausstattung verfügen, um online an einer Belehrung teilzunehmen, wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt.
Für Fragen zur Anmeldung, Terminverschiebungen oder bei technischen Problemen während der Online-Belehrung kontaktieren Sie bitte das Service-Team der Technologiezentrum Glehn GmbH mit Sitz in Korschenbroich:
Telefon: 02182 - 850765
E-Mail: ifsg@tz-glehn.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 15:00 Uhr
Hinweise zum Ablauf der Online-Belehrung
Der Fachdienst Gesundheit hat die Technologiezentrum Glehn GmbH mit der technischen Durchführung der Belehrung beauftragt. Die Belehrung findet online statt und kann bequem von Zuhause, bei der Arbeit oder wo es für Sie passend ist durchgeführt werden.
- Sie buchen einen kostenpflichtigen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://sl.gotzg.de.
- Die Gebühr für die Belehrung kann per PayPal, Giropay, Paydirekt, Kreditkarte oder Vorkasse bezahlt werden.
- Bei einer Überweisung per Vorkasse ist eine Terminbuchung erst nach Zahlungseingang möglich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem Service-Team auf (Tel. +49 2182 – 850765).
- Alle Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis oder Reisepass und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Die Belehrung dauert ca. 30-45 Minuten. Sie beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend (Multiple Choice). Es werden einige Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test auch wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
- Bei technischen Problemen während der Belehrung wenden Sie sich bitte an das Service-Team (ifsg@tz-glehn.de , Tel. +49 2182 – 850765).
Gebühren
Die Erstbelehrung ist kostenpflichtig (25 €). Eine Gebührenbefreiung ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit möglich.
Bitte senden Sie vor Ihrer Anmeldung zur Online-Belehrung einen entsprechenden Nachweis für die Gebührenbefreiung (Ehrenamtskarte SH, Jugendleiter*in Card, Feuerwehrdienstausweis) per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung mit einem Gutscheincode per E-Mail. Erst mit dem Gutscheincode können Sie über die Anmeldeplattform kostenfrei eine Belehrung buchen. Achtung: Eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist nicht möglich.
Kostenlose Belehrungen für Schüler*innen sind über die Online-Belehrung nicht möglich, sondern finden bei Bedarf vor Ort in den Schulen statt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass).
- Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
- Bei Ehrenamtlicher Tätigkeit ggf. ein entsprechender Nachweis (z.B. Ehrenamtskarte, Jugendgruppen-Leiter-Card, Feuerwehrdienstausweis)
Welche Sprachen werden angeboten?
Aktuell kann die Belehrung in 26 Sprachen angeboten werden, entweder mit Untertiteln oder zusätzlich in Echtzeit in die Landessprache übersetzt:
- Deutsch (inklusive Gebärdensprache)
- Deutsch (Einfache Sprache)
- Albanisch
- Arabisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Bulgarisch
- Chinesisch
- Englisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Farsi (simultan übersetzt in Landessprache)
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Japanisch
- Koreanisch
- Kroatisch
- Kurdisch
- Polnisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Portugiesisch
- Rumänisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Russisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Serbisch
- Slowakisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Türkisch
- Ukrainisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Ungarisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Vietnamesisch
Termine für Schüler*innen
Für Schüler*innen allgemeinbildender Schulen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg, die eine Belehrung für ein Schulpraktikum benötigen, werden individuelle Termine in Absprache mit den Schulen organisiert.
Hinweis Datenschutz
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die ordnungsgemäße Durchführung des technisch-operativen Teils aller Verwaltungsprozesse dem kommunit IT-Zweckverband übertragen (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Dennoch ist der Kreis Schleswig-Flensburg für die Einhaltung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und anderer Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes verantwortlich. Rechte der Betroffenen sind daher gegenüber dem Kreis Schleswig-Flensburg geltend zu machen. Die von Ihnen online zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vom Kreis Schleswig-Flensburg − Fachdienst Gesundheit − nur für die Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die vom Kreis über Sie gespeicherten Daten zu verlangen und können Ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der online zur Verfügung gestellten Daten widerrufen. Bei Bedarf wenden Sie sich an den Kreis Schleswig-Flensburg − Fachdienst Gesundheit − Moltkestraße 22 − 26 in 24837 Schleswig. Fragen und Hinweise zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie direkt an die Datenschutzbeauftragte des Kreises Schleswig-Flensburg − Frau Helga Nissen − E-Mail-Adresse: helga.nissen@schleswig-flensburg.de senden. Sie steht Ihnen auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder bei Beschwerden als Ansprechpartnerin zur Verfügung.