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Krätze (Skabies)

Krätze (medizinisch Skabies) ist eine ansteckende Hautkrankheit, die durch die Skabiesmilbe verursacht wird. Die Erkrankung kommt weltweit vor und betrifft Menschen aller Altersgruppen. Besonders gefährdet für eine Übertragung sind enge Kontaktpersonen wie Familienmitglieder, Wohngemeinschaften oder pflegebedürftige Personen und deren Betreuungs- und Pflegepersonal.

Die Milben sind nur 0,2 bis 0,5 mm groß und deshalb mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen. Die Weibchen bohren Gänge in die oberste Hautschicht und legen dort Eier ab. Die Milben bevorzugen dabei besonders warme Stellen mit einer dünnen Hornschicht der Haut, z.B. im Bereich der Leisten, Brustwarzen, am Bauchnabel oder zwischen den Fingern.  Mögliche Symptome sind dann Brennen der Haut oder Juckreiz, der vor allem nachts in der Bettwärme zunimmt. Außerdem verursacht es Hautveränderungen, wie z.B. Bläschen oder Krusten, manchmal können sich auch die wenige Millimeter bis 1 Zentimeter langen Milbengänge durch feine und unregelmäßige Linien in der Haut abzeichnen. Bei Abwehrgeschwächten Personen kann auch eine hochansteckende Form mit stark ausgeprägter Krustenbildung auftreten (sogenannte Scabies crustosa). Wird die Haut beim Kratzen verletzt, sind auch eitrige Entzündungen möglich.

Bei einer ersten Ansteckung treten die Beschwerden erst nach 2 - 5 Wochen auf. Bei einer wiederholten Ansteckung auch schon nach wenigen Tagen. Unbehandelt verläuft die Erkrankung oft chronisch. Bei Personen, die eine intensive Körperpflege betreiben, können die Hautveränderungen und der Milbenbefall durch die Anwendung von Kosmetika lange unbemerkt bleiben.

Wie wird Krätze übertragen?

Die Milben werden durch länger andauernden Hautkontakt (5-10 Minuten) von Mensch zu Mensch übertragen, z.B. beim gemeinsamen Spielen, beim Schlafen in einem Bett oder bei der Hilfe zur Körperpflege. Kurzes Händeschütteln oder eine kurze Umarmung führen in der Regel nicht zu einer Übertragung. Die Krätzmilben kommen nur beim Menschen vor, eine Übertragung durch Tiere ist nicht möglich.

Außerhalb des menschlichen Körpers können Milben nicht lange überleben. Bei den in Deutschland üblichen Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeit sind sie nach ca. 48 Stunden nicht mehr ansteckend. Die Milben bewegen sich außerdem sehr langsam. Bei infizierten Personen mit einem gesunden Immunsystem können nur wenige Milben übertragen werden. Die Übertragung durch Kleidung oder Gegenstände ist daher sehr selten. Nur bei der hochansteckenden Form Scabies crustosa, bei der sich eine große Anzahl Milben auf der Haut ausbreiten, sind auch Übertragungen durch kurze Kontakte möglich oder durch z.B. Bettwäsche wahrscheinlicher.

Krätze ist ansteckend, schon bevor Betroffene Krankheitszeichen haben und solange sich Milben auf der Haut befinden. Nach Abschluss der ersten ordnungsgemäßen Behandlung ist eine Ansteckung nicht mehr möglich.

Wie wird die Erkrankung diagnostiziert?

Neben den typischen Hautveränderungen stehen verschiedene Testmöglichkeiten bzw. Untersuchungen zur Verfügung, um die Diagnose zu stellen, z.B. der mikroskopische Nachweis von Milben oder Eiern oder die Dermtoskopie. Es wird empfohlen, die Diagnose durch einen Hautarzt stellen oder absichern zu lassen.

Wie wird die Erkrankung behandelt?

Das Ziel der Behandlung ist die Abtötung der Milben, Larven und Eier. Dafür stehen wirksame Medikamente, sogenannte Skabizide, zur Verfügung. Sie werden in der Regel als Cremes oder Salben auf die Haut aufgetragen. Auch eine Behandlung mit Tabletten zum Einnehmen ist in bestimmten Fällen möglich.

Die Therapie muss der Krankheitsform, dem Alter des Patienten, dem gleichzeitigen Vorliegen von anderen (Infektions-) Krankheiten, bestehenden Kontraindikationen und der Gesamtsituation, z.B. in einer Einrichtung, angepasst werden. Grundsätzlich ist die Behandlung mit Cremes oder Salben Mittel der ersten Wahl. Ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen nicht möglich, wird eine Behandlung mit Tabletten durchgeführt.

Bei korrekter Durchführung ist die einmalige Behandlung ausreichend. Die für Kinder zugelassenen Salben müssen allerdings mehrere Tage in Folge aufgetragen werden. Nach einer abgeschlossenen äußerlichen Behandlung bzw. 24 Stunden nach Einnahme der Tabletten sind Erkrankte in der Regel nicht mehr ansteckend.

Welche Umgebungsmaßnahmen sind sinnvoll?

Bei der gewöhnlichen Skabies sollten die Maßnahmen vor allem auf Textilien und Gegenstände konzentriert werden, zu denen die Erkrankten längeren oder großflächigen Hautkontakt hatten. Die Durchführung sollte während bzw. direkt nach der Behandlung der Erkrankten und Kontaktpersonen erfolgen:

  • Betten sollen frisch bezogen werden.
  • Kleider, Bettwäsche, Handtücher und weitere Gegenstände mit längerem Körperkontakt (z.B. Blutdruckmanschette, Pantoffeln, Stofftiere usw.)  sollten für wenigstens 10 Minuten bei mindestens 50°C gewaschen werden.
  • Wenn dies nicht möglich ist, können die Gegenstände und Textilien in Plastiksäcke eingepackt oder in Folie eingeschweißt werden und für 72 Stunden bei mindestens 21°C gelagert werden.
  • Alternativ können möglicherweise kontaminierte Gegenstände auch für 2 Stunden bei -25°C gelagert werden (gilt nicht bei Scabies crustosa). Achtung: Handelsübliche Gefriereinrichtungen kühlen oft nur auf -18°C!
  • Polstermöbel, Sofakissen oder textile Fußbodenbeläge (wenn Erkrankte mit bloßer Haut darauf gelegen haben) können mit einem starken Staubsauger abgesaugt (Filter und Beutel danach entsorgen) oder für mindestens 48 Stunden lang nicht benutzt werden. Diese Maßnahme ist wegen der geringen Ansteckungsgefahr nicht zwingend erforderlich.
  • Gegenstände, mit denen der Patient nur kurzen Kontakt hatte, müssen nicht besonders behandelt werden.

Was gilt für Kontaktpersonen?

Als enge Kontaktpersonen gelten alle, die großflächigen Haut-zu-Haut-Kontakt von mehr als 5-10 Minuten zu einer erkrankten Person hatten.

Wichtig ist, dass sowohl infizierte Personen als auch ihre engen Kontaktpersonen gleichzeitig behandelt werden, auch wenn sie noch keine Symptome zeigen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass es zu einer erneuten Ansteckung kommt.

Wer nicht als enge Kontaktperson gilt und sich trotzdem Sorgen über eine Ansteckung macht, sollte sich für die nächsten 5-6 Wochen genau beobachten und beim Auftreten typischer Symptome in hautärztliche Behandlung begeben.

Gibt es Betretungs- oder Tätigkeitsverbote?

Personen, die an einer gewöhnlichen Krätze leiden, dürfen ohne Einschränkungen am sozialen Leben teilnehmen, auch wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Voraussetzung ist aber, dass längere Haut-zu-Haut-Kontakte vermieden werden.

Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für Erkrankte oder ihre engen Kontaktpersonen gilt nur für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz: Kindergärten, Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Heime und Ferienlager.
Nach erfolgreicher Behandlung, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckung mehr möglich ist, können diese Einrichtungen wieder besucht werden.

Besondere Regeln gelten für die Scabies crustosa.

Scabies Crustosa

Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem können sich die Milben mitunter massiv ausbreiten. Eine Übertragung ist dann schon durch kurzen Kontakt oder über einzelne Hautschuppen möglich. Die Anzahl der Milben auf der Haut kann mehrere Tausende bis Millionen umfassen.

Das klinische Bild unterscheidet sich in der Regel von gewöhnlicher Skabies. So können ausgeprägte Krusten und Schuppungen auftreten. Auch die Nägel, Kopfhaut und Gesicht können betroffen sein. Der Juckreiz kann aufgrund der eingeschränkten Immunantwort auch fehlen oder nur gering ausgeprägt sein.

Personen mit Scabies crustosa sollen umgehend isoliert und wenn möglich stationär behandelt werden. Alle Kontaktpersonen dieser Patienten der letzten 6 Wochen vor erkennbar werden der Erkrankung sollen untersucht werden. Das gilt auch für Personen mit nur kurzem Haut-zu-Haut-Kontakt.

Unabhängig vom Vorliegen von Symptomen werden alle Personen, die Kontakt zur erkrankten Person oder zu kontaminierten Textilien hatten (z.B. Bettzeug, Kleidung, Polstermöbel), zeitgleich behandelt. Sekundäre Kontaktpersonen, die längeren Hautkontakt zu primären Kontaktpersonen hatten, können untersucht und im Zweifelsfall ebenfalls behandelt werden.

Es sind außerdem besondere Umgebungsmaßnahmen erforderlich, die in Absprache mit dem Gesundheitsamt durchgeführt werden sollten.

Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz

Es besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG und von Einrichtungen nach § 36 IfSG Abs. 1 Nr. 3-6 IfSG (Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen oder sonstigen Massenunterkünften) müssen das Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Skabies erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Ausbruchsmanagement in Einrichtungen

Von einem Ausbruch ist auszugehen, wenn zwei oder mehr Fälle in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang auftreten. Gemäß § 23 und § 36 Infektionsschutzgesetz unterliegen bestimmte Einrichtungen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Sie sind verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.

Es wird empfohlen, den Umgang mit Skabies im Hygieneplan der Einrichtung zu regeln. Dies gilt besonders für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Infektionsschutzgesetz sowie für stationäre Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Patienten behandelt werden und für Sammelunterkünfte.

Im Falle eines Ausbruchs sollten die notwendigen Maßnahmen in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen.

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