Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.
Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:
- Bürgerin und Bürger
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Unternehmen, zum Beispiel
- Autohaus
- Flottenbetreiber
- Versicherung
- Automobilclub
- Zulassungsdienstleister
Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.
Hat der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung
1. in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat), in den eine Zustellung möglich ist, oder
2. in einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland in Kraft ist,
ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges zuständig.
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Welche Unterlagen benötige ich?
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Natürliche Personen:
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Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
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Personalausweis, eID-Karte, BundID oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
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Juristische Personen:
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
- Für den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: 45,90 EUR (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
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Rechtsgrundlage
- § 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 1 Anlage Nummer 221.1.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Urheber
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Onlinedienste
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
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