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Unterhaltsvorschusskasse

Staatsangehörigkeitsausweis


Rechtsgrundlage

§ 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stelle

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